Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Gegensatz zur normalen Kapitallebensversicherung beinhaltet die Rentenversicherung keinen speziellen Todesfallschutz. Vielmehr werden nur die eingezahlten Beiträge sowie eine gewisse Verzinsung ausgezahlt, falls die Versicherte Person vor der Ablaufzeit stirbt.
Vorteile:
- Keine Gesundheitsprüfung der Versicherten Person notwendig,
da es sich ja eigentlich um einen Sparvertrag handelt - Höhere Ablaufleistung im Erlebensfall als eine Kapitallebensversicherung,
da von den eingezahlten Beiträgen keine Risikoabsicherung für den
Todesfall der Versicherten Person bezahlt werden muss.
Nachteile:
- Im Todesfall der Versicherten Person hat sich diese Versicherung nur
sehr mäßig gelohnt, da nur die eingezahlten Beiträge sowie eine recht geringer
Verzinsung zurückgezahlt werden. - Eine Rentenversicherung kann meist schlechter als Sicherheit für einen Kredit
eingesetzt werden, als eine Kapitallebensversicherung.