Ein Index-Optionsschein hat einen Börsenindex zum Basiswert („Underlying“). Der Anleger kann also auf steigende oder fallende Indizes spekulieren.
Da es sich bei einem Index wie dem Deutschen Aktienindex DAX nur um eine rein rechnerische Größe handelt, gibt es keine konkrete Lieferung des Indizes. Vielmehr erhält der Anleger bei der Ausübung eines Call-Optionsscheins den Ausgleich zwischen dem aktuellen Indexstand und dem Basispreis in Bar bzw. per Überweisung vom Emittenten (sog. Cash Settlement, dt. Barausgleich).
Wie der Name schon verrät, berechtigt dieser Typ von Optionsschein zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien zu einem bei der Ausgabe des Scheins festgelegten Preis.
Index-Optionsscheine haben einen Anteil von ca. 25 Prozent am Gesamtmarkt für Optionsscheine im deutschsprachigen Raum.