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Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen

Ähnlich wie bei Zertifikaten spielt auch bei Optionsscheinen das Bezugsverhältnis eine Rolle bei der Preisberechnung. Dieser Wert gibt an, wieviele Optionsscheine zum Bezug von 1 Stück des Basiswertes („Underlying“) erforderlich sind.

In der Praxis sind Bezugsverhältnisse von 1:1 bis zu 1:100 üblich:

Bezugsverhältnis
Notwendige Zahl von Optionsscheinen für 1 Aktie
1:1
1:25
25 Optionsscheine
1:50
50 Optionsscheine
1:100
100 Optionsscheine

Warum gibt es verschiedene Bezugsverhältnisse?

Durch den „Trick“ des Bezugsverhältnisses werden Optionsscheine, die eigentlich rechnerisch einen Preis von mehreren Euro pro Stück haben müssten, „optisch“ preiswerter. Auf diese Weise soll der Anleger veranlasst werden, eine größere Anzahl diese Scheine zu kaufen bzw. überhaupt erst in diesem Schein zu investieren.

Beispiel:
Ein Call-Optionsschein berechtigt zum Kauf einer Allianz AG Aktie zum Preis von 120,– Euro. Die Aktie selbst notiert bei der Auflegung des Optionsscheins bei 132,– Euro.

Bei einem 1:1 Bezugsverhältnis hätte der Schein einen Inneren Wert von 12,– Euro. Hinzu kommt noch der Zeitwert, so dass ein Call ca. 15,– Euro kosten müsste. Diese ist für einen Optionsschein, der ja nur das Recht auf einen Kauf, nicht aber auf die Aktie selbst verbrieft, recht hoch und am Markt eher unüblich.

Damit setzt der Emittent einfach das Bezugsverhältnis auf 1:10 herab und schon kostet der Call „nur noch“ 1,50 Euro.

Das Bezugsverhältnis ist auch für die Berechnung der Hebelwirkung relevant.