Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine auf privater Ebene finanzierte Rente, also um eine private Altersvorsorge, die allerdings durch den Staat gefördert wird. Ihren Namen hat die Riester-Rente dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, zu verdanken. Mittlerweile existiert die staatliche Förderung seit etwas weniger als 20 Jahren und in Deutschland wurden schon mehrere Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Damit der Sparer die staatliche Förderung erhält, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Im Gegensatz zu anderen Förderungen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage oder auch das Baukindergeld, ist der Erhalt bei der Riester-Rente jedoch nicht von der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen abhängig.
Trotzdem hängt eine Bedingung der Förderung, zumindest deren Höhe betreffend, mit dem Einkommen zusammen. Um nämlich die Grundzulage in voller Höhe zu erhalten, demnach momentan (Stand 2019) 175 Euro im Jahr, muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines zu versteuernden Einkommen in den Vertrag einzahlen. Die Grundzulage steht allen Personen zu, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und in der Regel auch deren Ehepartnern, wenn diese ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen. Die Förderung besteht jedoch nicht nur aus der Grundzulage, sondern mitunter ebenfalls aus der Kinderzulage, falls minderjährige Kinder vorhanden sind.
Die Kinderzulage wird an die Eltern ausgezahlt, ebenfalls einmal pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro. Alle ab 2008 geborenen Kinder bekommen eine Zulage in Höhe von 300 Euro. Darüber hinaus wird jungen Sparern bis zum Altern von 25 Jahren ein sogenannter Berufseinsteigerbonus gezahlt, der allerdings nur einmalig in Höhe von 200 Euro überwiesen wird. Wer die Förderungen erhalten möchte, muss einen Riester-Vertrag abschließen. Es handelt sich dabei um spezielle Sparverträge, die einige Voraussetzungen erfüllen müssen, wie zum Beispiel eine Kapitalgarantie. In erster Linie handelt es sich dabei um Bank- oder Fondssparpläne, den Bausparvertrag und die private Rentenversicherung.
« Zurück zum Lexikon