Anleger haben die Möglichkeit, ihr Kapital mit größeren Summen beispielsweise in Aktien oder Fonds zu investieren. Darüber hinaus bieten zudem immer mehr Banken und Broker zusätzlich Sparpläne an, insbesondere Fondssparpläne, ETF- und Aktiensparpläne. Bei diesen Sparplänen zahlt der Kunde meistens monatlich einen festgelegten Betrag ein bzw. davon werden Fondsanteile oder Aktien gekauft. Darüber hinaus gibt es allerdings auch eine Art Gegenteil von Sparplänen, nämlich den sogenannten Entnahmeplan. Dieser wird häufig auch als Auszahlungsplan oder Rentaplan bezeichnet.
Charakteristisch für einen Entnahmeplan ist, dass zuvor eine nicht unerhebliche Kapitalsumme angespart wurde. Diese wird faktisch in den Entnahmeplan eingezahlt, sodass anschließend – meistens monatlich – definierte Auszahlungen erfolgen können. Aus diesem Grund wird der Entnahmeplan häufig auch als Rentaplan bezeichnet, weil es sich faktisch bei der regelmäßigen Auszahlung um eine Art Rente handelt. In der Praxis werden solche Auszeitpläne vor allem ab dem Ruhestand genutzt, denn dann dienen die Auszahlungen als zusätzliche Versorgung im Alter. Bei den Entnahmeplänen selbst muss man zwischen zwei unterschiedlichen Varianten unterscheiden.
Zum einen gibt es die Auszahlungspläne, die ohne Kapitalverzehr funktionieren. Dazu ist es allerdings notwendig, dass eine sehr hohe Summe vorhanden sein muss. Ohne Kapitalverzehr bedeutet nämlich, dass ausschließlich die Zinsen regelmäßig ausgezahlt werden, die mit der Anlagesumme im Rentaplan erwirtschaftet werden. Deutlich häufiger genutzt wird hingegen der Entnahmeplan mit Kapitalverzehr. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass das gesamte zur Verfügung stehende Kapital nebst während der Laufzeit anfallender Zinsen in die monatliche Auszahlung einberechnet wird. Im Gegensatz zum Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr findet die Auszahlung beim Rentaplan mit Kapitalverzehr also nur für einen festgelegten Zeitraum statt, bis nämlich das gesamte Kapital nebst Zinsen aufgebraucht ist.
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