Durch Aktien werden Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Societas Europaea (SE) verbrieft. Die Aktienurkunden sind dabei die Wertpapiere.
Da eine Einzelverbriefung von Aktien in der Praxis recht aufwändig ist, können Gesellschaften den Anspruch auf Einzelverbriefung in der Satzung des Unternehmens ausschließen oder einschränken. Bei der zuständigen Wertpapiersammelbank wird meistens eine Globalurkunde hinterlegt, die mehrere Rechte verbrieft. Effektiv können dann keine oder nur wenige Aktien im Umlauf sein und es ist möglich, Aktien günstig zu handeln, übertragen, verwalten und emittieren. Eine physische Urkunde für eine Einzelaktie ist in der modernen Zeit schließlich nicht mehr praktikabel.
Die verschiedenen Aktiengattungen unterteilen sich nach drei Kriterien:
- Aufteilung des Grundkapitals
- Nennwertaktie
- Stückaktie
- Umfang der Rechte
- Stammaktie
- Vorzugsaktie
- Form der Übertragung
- Inhaberaktie
- Namensaktie
Eine Aktie kann dabei verschiedenen Formen annehmen und z. B. gleichzeitig eine Stück-, Stamm- und Namensaktie oder aber eine Nennwert-, Vorzugs- und Inhaberaktie sein.
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