Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die im Zusammenhang mit dem Thema Börse und dem Handel von Wertpapieren wichtig ist. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Kapitalertragssteuer, die von Bundesbürgern zu zahlen ist, die mit ihrem eigenem Kapital Gewinne und somit Erträge erwirtschaften. Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf einheitlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und wird auf alle Gewinne erhoben, die aus Kapitalvermögen heraus resultieren. Dazu zählen eben auch Gewinne aus dem Handel von Aktien, insbesondere Kursgewinne, Währungsgewinne, aber auch erhaltenen Dividenden.
Vor über zehn Jahren löste Abgeltungssteuer die bis dato geltende Kapitalertragssteuer und auch die Spekulationssteuer ab. Bis zu diesem Zeitpunkt war es nämlich so, dass nicht alle Gewinne aus Aktiengeschäften steuerpflichtig waren, sondern im Rahmen der Spekulationssteuer mussten Gewinne dann nicht versteuert werden, wenn die Haltedauer der entsprechenden Aktien oder sonstigen Wertpapiere mindestens 366 Tage betrug oder ein Grenzbetrag von 500 Euro im Jahr nicht überschritten wurde. Seit der Abgeltungssteuer gibt es diese Freigrenzen und Freibeträge nicht mehr, sondern ab dem ersten Euro muss jeder Gewinn auch aus Wertpapiergeschäften versteuert werden. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass tatsächlich alle Gewinne aus Aktiengeschäften auch in der Praxis besteuert werden.
Der Grund besteht darin, dass es nach wie vor in Deutschland einen sogenannten Sparer-Pauschbetrag gibt. Diese beläuft sich aktuell auf 801 Euro für Alleinstehende und auf 1.602 Euro für Verheiratete. Diesen Sparerpauschbetrag kann jeder Bürger ausschöpfen, muss dazu allerdings der konto- und depotführenden Bank bzw. Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Fallen nun innerhalb des Sparer-Pauschbetrages Gewinne an, zum Beispiel aus dem Kauf und dem Verkauf von Aktien, muss dies zwar in der jährlichen Einkommensteuerklärung angegeben werden, aber effektiv findet dann keine Besteuerung der Erträge statt. Allgemein gilt jedoch, dass Gewinne aus Aktiengeschäften an der Börse oder natürlich auch außerbörslich prinzipiell auf jeden Fall angegeben werden müssen und dann die Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Besteuerung stattfindet.
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