Nur für kurze Zeit: 100€ Neukundenbonus*

Kostenloses Geschäftskonto für alle Selbständigen, Freiberufler und Freelancer (auch ohne eingetragenes Unternehmen).

  • Einfache und schnelle Kontoeröffnung
  • Kostenlose Kontoführung
  • Bis zu 100.000 € Einlagensicherung
  • Kostenlose Tide Mastercard für Online- und Kartenzahlungen
  • Geld senden & empfangen mit SEPA-Echtzeitüberweisung

*Bei Erfüllung der notwendigen Bedingungen.

SCHUFA Haftbefehl

Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung

Sofern ein Schuldner sich weigert, eine eidesstattliche Versicherung (Schufa-Merkmal: EV) abzugeben, wird der Gläubiger regelmäßig Haftbefehl (Schufa-Merkmal: HB) gemäß §§ 901, 908 ZPO (Zivilprozessordnung) bei dem Amtsgerichts des Wohnbezirks des Schuldners beantragen.

Der Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt. Eine gerichtliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume des Schuldners ist nicht mehr erforderlich :-).

Sofern sich der Schuldner immer noch weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, kommt er bis zu 6 Monate ins Gefängnis (= Haft).

Hier sehen Sie einen Haftbefehl aus vom Juni 2006, den der Betreiber dieser Seite gegen einen zahlungsunwilligen Kunden erwirkt hat:

Haftbefehl
Haftbefehl (HB) gemäß §§ 901, 908 ZPO