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Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage, deren Attraktivität auf steuerlichen Vorteilen (noch, Änderung für 2005 in Deutschland geplant), vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler beruht.

Bei Vertragsbeginnen seit dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies mindert sicher die Attraktivität einer solchen Kapitalanlage deutlich.

Seit Dezember 2012 gelten in Deutschland sog. Unisex-Tarife. Dies bedeutet, dass das Risikomerkmal des Geschlechts sich nicht mehr auf die Höhe der Prämie auswirken darf. Männer und Frauen müssen also bei sonst gleichen Risikofaktoren identische Prämien zahlen. Experten gehen davon aus, dass die Beiträge für die Versicherten insgesamt steigen werden. Dies liegt daran, dass die für die Versicherung teurere Gruppe der Frauen (höhere Lebenserwartung) nun mit dem gleichen Lebenserwartungsrisiko zu bewerten ist wie die Gruppe der Männer. Es ist somit davon auszugehen, dass die Beiträge für Frauen tendenziell gleich bleiben, die für Männer aber steigen. Diese Asymmetrie der Beitragsveränderungen liegt in einem Risikozuschlag, den die Versicherungsunternehmen kalkulieren, da sie nicht wissen, wie sich das Neugeschäft auf die Geschlechter verteilen wird.

In Österreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.

Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:

  • Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z.B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
    Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
  • Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
    Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
  • Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)

Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:

  • Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)
    Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
  • Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z.B. Sterbegeldversicherung)
    Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z.B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.
  • Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
    Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
  • Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung)
    Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig – unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
  • Optionstarife
    Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.

Gemeinsamkeiten

Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin (garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge vermindert. Die Stornoabschläge sind u.a. darin begründet, dass der Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.

Kapitalanlage

Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede gängige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein.

Überschüsse

Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen Risiko- und Kostenüberschüssen – die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben – gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds angelegt werden).