Bei Medienfonds handelt es sich um – in der Regel geschlossene – Investmentfonds, welche das Kapital der Anleger in Film oder Musicalproduktionen anlegen. Bei einem Medienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft ist der Anleger Mitunternehmer und erzielt somit Erträge aus Gewerbebetrieb.
Insbesondere im Jahr 2000 gab es einen großen Zulauf zu Medienfonds. Mit diesem Kapital wurde von Initiatoren, die offenbar zu wenig Branchenkenntnis hatten, einige wenig erfolgreiche Hollywood-Produktionen finanziert.
Aktuelle Entwicklung in Deutschland
Im Mai 2005 hat das Bundeskabinett die Einführung des sog § 15d EStG beschlossen. Dieser sieht vor, dass Verluste aus einem sog. „Steuerstundungsmodell“ (wie z.B. Medienfonds) weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen und auch nicht nach § 10 d abgezogen werden können. Dies gilt immer dann, wenn die Verlustquote in der Verlustphase 10% übersteigt (was meist der Fall ist). Somit sind die Steuervorteile weitesgehend eliminiert.