Der Geregelte Markt fusionierte am 01. November 2007 zusammen mit dem Amtlichen Markt auf den neu entstandenen Regulierten Markt.
Der geregelte Markt ist ein 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment. Die mit der Zulassung zum geregelten Markt verbundenen Pflichten sind geringer als im amtlichen Markt. Daher ist eine Notierung im Geregelten Markt aus preiswerter für das Unternehmen.
Gleichwohl haben Aktiengesellschaft, die am Geregelten Markt notiert werden möchten, ebenfalls verschiedene Zulassungsfolgepflichten einzuhalten. Dies betrifft z.B. ,die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und eines Zwischenberichtes für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Weiterhin müssen sie kursrelevanten Informationen (sog. Ad-hoc-Publizität) umgehend veröffentlichen. Die Anforderungen an den Geregelten Markt wurde im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz (2002) verschärft.
Der Handel am geregelten Markt wird von freien Maklern durchgeführt. Die Kursermittlung erfolgt ähnlich wie im amtlichen Markt. Zielgruppe des geregelten Marktes sind Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe (KMU), die Kapital über die Börse beschaffen wollen.
Börsensegmente in Deutschland:
- Amtlicher Markt
- Geregelter Markt
- Freiverkehr