Im Oktober 2005 wurde der ehemalige Freiverkehr in „Open Market“ umbenannt.
In diesem, privatrechtlichen und damit nicht amtlichen Marktsegment an deutschen Börsen werden deutsche und internationale Aktien und Anleihen sowie und Optionsscheine und Zertifikate gehandelt.
Die Anforderungen an den Emittenten sind deutlich geringer als im Amtlichen Markt oder auch im Geregelten Markt. Dies gilt vor allem für die einmaligen und laufenden Informationspflichten. Die Unternehmen brauchen keinen Börsenzulassungsprospekt zu veröffentlichen. Sie unterlagen überdies nicht den Pflichten der Ad-hoc-Publizität, was sich jedoch im Juli 2016 durch EU-Marktmissbrauchsrichtlinie änderte.
Einen großen Open Market gibt es an der Börse Berlin-Bremen, wo auch NASDAQ Werte gehandelt werden sowie an der Börse Stuttgart, wo vor allem Zertifikate und andere Derivate gehandelt werden.
Besonderheiten des Open Markets sind vor allem:
- die Preise werden durch freie Makler festgestellt, also nicht von einem automatischen Matching-System
- Wertpapiere dürfen nicht gleichzeitig im regulierten Markt zugelassen sein
Börsensegmente in Deutschland:
- Amtlicher Markt
- Geregelter Markt
- Freiverkehr / Open Market