Der Amtliche Markt fusionierte am 01. November 2007 mit dem Geregelten Markt. Ab diesem Tag notieren alle Werte im sog. Regulierten Markt. Der amtliche Markt (früher amtlicher Handel) ist eines der Segmente der deutschen Börsen. Ein Großteil der an den Börsen gehandelten Aktien befinden sich im amtlichen Markt. Im Gegensatz zum Freiverkehr und dem geregelten Markt sind hier nur amtlich notierte Wertpapiere zugelassen.
Die Zulassung zum amtlichen Markt ist durch strenge öffentlich-rechtliche Zulassungs- und Publizitätspflichten geregelt. Nur besonders umsatzstarke Werte sind hier zugelassen: So muss die Aktiengesellschaft seit mindestens drei Jahren bestehen. Weiterhin müssen mind. 10.000 Aktien ausgegeben worden sein, wovon sich mind. 25 Prozent im sog. Streubesitz befinden müssen. Dies bedeutet, dass 25 Prozent des Unternehmens von freien oder Kleinaktionären (sog. free float) gehalten werden. Aktien werden dem free float zugerechnet, wenn der Eigentümer der Aktie weniger als 5% aller Aktien des Unternehmens besitzt.
Im Amtlichen Markt werden viele „Blue Chip“ Unternehmen wie z.B. Allianz und Siemens gehandelt. Die Kurse werden von vereidigten, öffentlich-rechtlichen Kursmaklern gemäß der jeweiligen Börsenordnung ermittelt. Angeboten werden verschiedene Orderzusätze wie Fill or Kill oder Stop-Loss-Limits.