Finanzierungsschätze wurden nur bis zum Jahr 2012 emittiert und existieren heute nicht mehr. Die Finanzierungsschätze des Bundes zählen zu den Daueremissionen, welche mit Laufzeiten von ca. 12 und ca. 24 Monaten für die kurz- und mittelfristige Geldanlage geeignet sind. Jeden Monat wird eine neue Ausgabe aufgelegt.
Finanzierungsschätze werden als Diskontpapiere emittiert, d. h. bei ihrer Ausgabe wird der Nennwert mit dem jeweiligen Verkaufszinssatz abgezinst. Der Unterschied zwischen abgezinstem Ausgabebetrag und zurückgezahltem Nennwert stellt somit den Zinsertrag dar; die Rendite der Anlage ist auf Grund des verminderten Kapitaleinsatzes in Bezug auf den Nennwert stets höher als der Verkaufszinssatz. Weiterhin kommt hier auch der Zinseszins-Effekt zum Zuge: Bei einer Laufzeit von 24 Monaten werden die nach Ende des ersten Jahres angefallenen Zinsen ja nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten und damit weiter verzinst.
Erwerbsberechtigt ist jedermann mit Ausnahme von Kreditinstituten. Die Anlage in diesen Papieren ist auf einen Höchstbetrag von 250.000 € je Person und Arbeittag begrenzt, was für die meisten Privatanleger ganz gewiß ausreichend ist ;-)
Der Mindestauftrag beträgt 500 €. Finanzierungsschätze werden auf Grund ihrer kurzen Laufzeit nicht in den Börsenhandel eingeführt. Sie können auch nicht vorzeitig zurückgegeben werden. Somit besteht bei dieser Anlage ein gewisses Liquiditätsrisiko (Details hierzu finden Sie hier).
Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg vor der Höhe erfolgen. Das Antragsformular gibt es bei vielen Banken leider erst auf Nachfrage, da die Bank hieran nichts verdient. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet jedoch die üblichen Depotgebühren.
Übersicht der verzinslichen Wertpapiere der BRD
Herausgegeben werden von Zeit zu Zeit folgende Wertpapiere:
- Unverzinsliche Schatzanweisungen („Bubills“ genannt)
- Bundesschatzanweisungen („Schätze“ genannt)
- Bundesobligationen („Bobls“ genannt)
- Bundesanleihen („Bunds“ genannt)
Als Daueremission werden daneben laufend herausgegeben: