Eine weitere Daueremission der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesschatzbriefe. Diese wurde im Jahr 1969 inbesondere zur Förderung der privaten Vermögensbildung emittiert. Daher sind Unternehmen vom Kauf von Bundesschatzbriefen ausgeschlossen.
Zwei Typen werden angeboten
Typ A hat eine Laufzeit von sechs Jahren bei jährlicher Zinszahlung. Typ B ist mit einer Laufzeit von sieben Jahren ausgestattet; die Zinsen werden hier mit Zinseszinsen angesammelt („thesauriert“), so dass hier die Rendite höher ist als bei Typ A, da der Zinseszins-Effekt zum Tragen kommt.
Der Anleger erhält bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückgabe sein Kapital zusammen mit dem aufgelaufenen Zinsbetrag in einer Summe ausgezahlt. Die Besonderheit der Bundesschatzbriefe liegt in den nach einem festen Plan steigenden Zinsen.
Die mit zunehmender Laufzeit ansteigende Verzinsung soll dem Anleger einen Anreiz zum Behalten des Wertpapiers bis zu seiner Endfälligkeit geben.
Bei sich ändernder Marktlage wird – ähnlich wie bei den Bundesobligationen – die Emission der laufenden Ausgaben eingestellt und der Verkauf neuer Ausgaben (mit nunmehr wieder marktgerechten Nominalzinsen) aufgenommen.
Bundesschatzbriefe können seit Anfang 2002 in Nennbeträgen ab 50 € gekauft werden. Bundesschatzbriefe werden nicht in den Börsenhandel eingeführt, ein Sekundärmarkt besteht nicht. Daher besteht ein gewisses Liquiditätsrisiko für den Anleger!
Jedoch können sie vom Gläubiger nach dem ersten Laufzeitjahr bei Bedarf bis zu 5.000 € innerhalb von 30 Zinstagen an den Bund zum Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen zurückgegeben werden.
Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapier-Verwaltung in Bad Homburg vor der Höhe erfolgen. Das Antragsformular gibt es bei vielen Banken leider erst auf Nachfrage, da die Bank hieran nichts verdient. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet jedoch die üblichen Depotgebühren.
Übersicht der verzinslichen Wertpapiere der BRD
Herausgegeben werden von Zeit zu Zeit folgende Wertpapiere:
- Unverzinsliche Schatzanweisungen („Bubills“ genannt)
- Bundesschatzanweisungen („Schätze“ genannt)
- Bundesobligationen („Bobls“ genannt)
- Bundesanleihen („Bunds“ genannt)
Als Daueremission werden daneben laufend herausgegeben: