Anleihen, also verzinsliche Wertpapiere, werden in einer Vielzahl von Formen ausgegeben (emittiert). Meistens handelt es sich dabei um „normale“ Anleihen, die einen festen Zinssatz besitzen und am Ende der bei der Ausgabe festgelegten Laufzeit zum Nennwert, also zu 100 Prozent zurückgezahlt werden.
Zu nennen sind insbesondere:
Standardanleihen
Dieser Typ wird auch als Festzinsanleihe, Straight Bond oder Plain-Vanilla-Bond bezeichnet. Straight Bonds verfügen über einen eine feste, also konstante Verzinsung (den sog. Kupon) über die gesamte Laufzeit hinweg (z.B. 4,25 % des Nominalwerts pro Jahr (= p.a.)).
Wandelanleihen
Eine Wandelanleihe ist zunächst eine ganz normaler Schuldtitel, durch den der Schuldner Fremdkapital aufnimmt. Allerdings ist diese Anleihe vom Schuldner, meist einer Aktiengesellschaft, mit einem Umtauschrecht (= Wandlungsrecht) ausgestattet. Dies erlaubt es dem Käufer der Anleihe (Gläubiger) diese zu einem bei der Ausgabe festgelegten Verhältnis in Aktien (= Teilhaberpapiere) des Emittenten umzutauschen.
Auf diese Weise wird der Gläubiger zu einem Teilnaber an dem Unternehmen. Für das Unternehmen besteht der Vorteil darin, dass es seine Eigenkapitalbasis erweitert und und außerdem das durch die Ausgabe der Wandelanleihen als Kredit aufgenommene Kapital nicht mehr zurückzahlen muss. Eigenkapital steht dem Unternehmen nämlich, im Gegensatz zu Fremdkapital, grundsätzlich unbegrenzt lang zur Verfügung. Tauschen die Eigentümer einer Wandelanleihe diese in Aktien um ist das faktisch eine Kapitalerhöhung, da dem Unternehmen ja neues Eigenkapital zufließt und der Gewinn nun auf mehr Anteilsscheine aufgeteilt wird. Aus diesem Grund muss die Emission einer Wandelanleihe auch von der Hauptversammlung als bedingte Kapitalerhöhung genehmigt werden.
Optionsanleihen
Eine Optionsanleihe ist die Kombination einer Standardanleihe (s.o.) mit einem Optionsschein zum Bezug von Aktien des Emittenten der Anleihe. Der Optionsschein dient sozusagen als „Bonus“ für den Kauf der Optionsanleihe, da der Investor bei einer positiven Entwicklung des Aktienkurses des Emittenten extra Geld durch die Ausübung bzw. den Verkauf des Optionsscheins verdienen kann. Aus diesem Grund wird der Emittent regelmäßig die Optionsanleihe mit einer deutlich niedrigeren Verzinsung als bei einer Standardanleihe ausstatten, da der Käufer ja nicht zur Zinsen erhält, sondern eben auch noch den Optionsschein.
Vielfach ist es auch möglich, den Optionsschein vor der Optionsanleihe zu trennen und separat an der Börse zu handeln. In diesem Fall bezeichnet man den Preis der Anleihe mit „ex“, wohingegen die Anleihe mit „cum“ (= lateinisch „mit“) bezeichnet wird, wenn sie noch zusammen mit dem Optionsschein verkauft wird.
Nullkuponanleihe
Diese Anleihe verfügen nicht über einen Zinskupon, da sie keine laufenden Zinsausschüttungen haben. Vielmehr werden die gesamten Zinszahlungen einbehalten und angesammelt bis zum Ende der Laufzeit. Am Ende werden diese entweder in einem Betrag zusammen mit dem Nominalbetrag an den Investor ausgeschüttet (sog. aufgezinster Typ) oder aber die Anleihe wird bei der Emission deutlich unterhalb des Nominalbetrags (z.B. zu 30 %) ausgegeben und zu 100 % zurückgezahlt (abgezinster Typ).