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Neue Richtlinien für Online-Zahlungen mit Kreditkarte

Ab 1. Januar 2018, gelten für das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet neue Regelungen. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Regelung, bei der die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung im Internet Pflicht wird.

Den Verbrauchern wird dadurch besserer Schutz bei Geschäften im Internet ermöglicht. Aus diesem Grund wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsrichtlinie (PDS II) verabschiedet. Kernaussage dieser Richtlinie ist die Pflicht der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Kunden, die im Internet mit Kreditkarte zahlen, müssen dabei mindestens 2 Sicherheitskontrollen passieren. Festgelegt ist, dass dabei 2 Elemente aus folgenden Kategorien vom Händler ausgewählt werden:

  • „Besitz“ (z.B. Kreditkarte)
  • „Dauermerkmal“ (z.B. Fingerabdruck)
  • „Wissen“ (z.B. ein Passwort)

Wann werden diese Kategorien benötigt? Die Richtlinie besagt:

„wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt.“

Auch wenn es sich im ersten Augenblick nicht so anhört, aber für Kunden erhöht sich damit natürlich der Aufwand. Online Kunden sind sehr daran interessiert, dass der Zahlungsprozess so schnell und einfach wie möglich funktioniert. Im Gegenzug erhöht sich selbstverständlich die Sicherheit durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Weitere Inhalte der EU-Richtlinie sind zum Beispiel, die Öffnung des EU-Zahlungsverkehrs auch mehr und mehr für Nicht-Banken. Außerdem dürfen Händler keine separaten Gebühren für Zahlungen mit Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisungen mehr verlangen. Bei einigen Portalen mussten bei Zahlung mit Visa oder Mastercard Zusatzgebühren bis 20 Euro bezahlt werden.

Kreditwirtschaft äußert Kritik

Zu den im Online-Banking geführten Kontodaten ihrer Kunden, müssen die Sparkassen und Banken den regulierten Dienstleistern Zugang gewähren. Die Dienstleister müssen dafür sorgen, dass die Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind. Dafür wiederum benötigen die Kreditinstitute eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantien.

Für die Kreditwirtschaft erhöht sich dadurch der Aufwand, unter anderem durch die Drittanbieter kostenlos einzurichtenden Bankschnittstellen oder die Bearbeitung möglicher Regressansprüche. Allerdings bieten sich so für die Banken und Sparkassen auch neue Marktchancen.