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Kreditkartengebühren im Ausland: Ein Überblick

In Kürze: Außerhalb der Währungsunion (Euro) können in allen Ländern der EU (z.B. Großbritannien, Tschechien oder Dänemark) und natürlich auch in allen Drittländern Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte anfallen. Es werden folgende Gebühren unterschieden:

  • Fremdwährungsgebühr: Diese beträgt zwischen 1,00 und 2,50% vom Umsatz und fällt für die erforderliche Währungsumrechnung an. (Nicht bei allen Kreditkarten!)
  • Händlergebühr: Einige Händler in Deutschland akzeptieren Kreditkarten nur ab einem bestimmtem Mindestbetrag oder verlangen sogar eine kleine Gebühr für die Zahlung mit der Kreditkarte. Im Ausland ist diese Vorgehensweise vergleichsweise äußerst selten zu beobachten.
  • Automatengebühr: Jeder Betreiber eines Geldautomaten darf eine Gebühr für die Nutzung verlangen. Auf diese Gebühr kann hat die Bank bzw. der Kartenherausgeber keinen Einfluss und sie muss während der Bargeldabhebung angezeigt und vom Kunden bestätigt werden.

Das Entgelt für den Auslandseinsatz der Karte

Wenn Kreditkarten zur Zahlung an ausländischen Verkaufsstellen oder zum Geld abheben an ausländischen Geldautomaten verwendet werden, fallen zusätzliche Kreditkartengebühren an. Diese Gebühren sind gemäß des EU-Rechts nicht zulässig, wenn die Nutzung in einem Land mit der Währung Euro erfolgt, einige Aussteller verzichten auch in weiteren europäischen Ländern auf die Erhebung der Gebühr. Der Grund für die Gebührenerhebung besteht in den durch die erforderliche Währungsumrechnung entstehenden Kosten für den Emittenten der Karte. Die entsprechenden Kosten fallen nicht in jedem Fall an, da die Kreditkartenbedingungen einiger Karten ausdrücklich den kostenfreien Auslandseinsatz vorsehen, so dass häufig in Länder außerhalb der Währungsunion reisende Kreditkartenverwender sich für eine Karte mit kostenloser Auslandsnutzung entscheiden können. Falls ein Auslandseinsatz-Entgelt erhoben wird, beläuft sich dieses auf eineinhalb bis zwei Prozent des Umsatzes. Maßgeblich für den Umtauschkurs ist der gegenüber dem Sortenkurs günstigere Devisenkurs, jedoch zum Termin der Umrechnung. Auf diese Weise kann ein zusätzliches indirektes Entgelt entstehen, wenn sich der Währungskurs zwischen dem Datum der Zahlung und dem Termin der Umrechnung zum Nachteil des Kunden verändert.

Dürfen Händler Gebühren für die Kartenzahlung verlangen?

Neben den Kreditkartengebühren der Emittenten fallen bei der Kreditkartenzahlung manchmal zusätzliche Kosten an, da der Händler ebenfalls ein Entgelt verlangt. Dieses Verfahren ist grundsätzlich erlaubt, da die Kreditkartengesellschaften die frühere Bargeldklausel heute nicht mehr anwenden. Diese Klausel untersagte Akzeptanzstellen, für die Kartenzahlung ein zusätzliches Entgelt zu berechnen. Tatsächlich berechnen im Ausland weniger Unternehmen als in Deutschland zusätzliche Entgelte für die Kreditkartenzahlung, deutsche Karteninhaber sind jedoch auf Reisen stärker für diese Kosten sensibilisiert.

Geldautomaten im Ausland

Eine Besonderheit bei Geldautomaten besteht darin, dass in einigen Ländern die Betreiber von Geldautomaten eine zusätzliche Automatengebühr erheben. Da diese nicht von der Kreditkartengesellschaft berechnet wird, fällt diese auch an, wenn für die Nutzung der Kreditkarte das kostenfreie Abheben an Geldautomaten vereinbart wurde.

Kreditkartengebühren im Ausland sparen

Die aktuell wohl beste Kreditkarte für das Ausland (weltweit) ist die GenialCard von der Hanseatic Bank. Seit diesem Jahr fallen keine Gebühren mehr an für Abhebungen oder Zahlungen im Ausland – egal in welchem Land und in welcher Währung.