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Kreditkarte verloren – Richtig handeln

Auf einen Kreditkartenverlust müssen Sie unverzüglich mit einer Sperrung der Karte unter 116 116 reagieren. Das senkt Ihr Haftungsrisiko für eine missbräuchliche Verwendung der Karte auf meistens nur 50 Euro.

Die wichtigsten Schritte beim Kartenverlust

  • Karte unter 116 116 (Inland) oder +49 116 116 (Ausland) sperren lassen
  • dabei IBAN und Kreditkartennummer nach Möglichkeit bereithalten
  • bei Verdacht auf Diebstahl: umgehend Anzeige erstatten
  • Ersatzkarte beantragen

Wenn Sie Ihre IBAN und Kartennummer nicht wissen, wird in den meisten Fällen Ihr Name und der Name Ihrer Bank für die Sperrung genügen. Der Kartennotruf ist aus dem Inland kostenlos, beim Anruf aus dem Ausland entstehen Gebühren je nach ausländischem Netzbetreiber.

Über deutschen Kontoauszugsdruckern und an Geldautomaten wird der Sperrnotruf 116 116 angezeigt. Sie können diesen auch im Smartphone speichern. Einzelne Anbieter wie Visa, American Express und Diners Club bieten überdies eigene Sperrnotrufnummern an, doch die 116 116 funktioniert prinzipiell für jede Karte.

Kreditkarte verloren oder Diebstahl?

Oftmals ist es bei einem Kartenverlust nicht gleich klar, ob Sie die Karte nur verlegt oder diese wirklich verloren haben. Auch ein Diebstahl oder gar ein Raub kommen infrage. Letzteres müssen Sie umgehend bei der Polizei anzeigen. Bei dieser Anzeige sollten Sie den Zeitpunkt notieren, auch die Dienststelle und der Name des aufnehmenden Beamten sind nützlich. Sie erhalten eine Durchschrift der Anzeige, die Sie gut aufbewahren. Die polizeiliche Anzeige entbindet Sie nicht von der Pflicht, Ihre Bank zu informieren. Das geschieht automatisch über den Sperrnotruf (siehe oben). Eine polizeiliche Anzeige verweist lediglich auf die Möglichkeit des Diebstahls oder auch auf das sichere Wissen um einen Raub – beides zieht höchstwahrscheinlich einen sehr schnellen Missbrauchsversuch der Karte nach sich, der bei einem bloßen Verlust oder gar dem Verlegen nicht zu befürchten ist. Die Banken und Kartengesellschaften möchten wissen, ob die Karte wahrscheinlich gestohlen bzw. geraubt wurde und daher der Missbrauch zu erwarten ist. Sie implementieren deshalb vielfach in ihre Geschäftsbedingungen die polizeiliche Anzeigepflicht für solche Fälle. Ein Kartenmissbrauch kann sehr umfassend ausfallen. Der Täter könnte in Ladengeschäften oder online in großem Stil mit der Karte einkaufen. Zwar wäre er früher oder später zu ermitteln, denn die gekauften Waren müssen irgendwohin geliefert werden. Doch so genau denken viele Täter nicht nach. Darüber hinaus ermöglichen viele Banken mit einer Kreditkarte Bargeldabhebungen von 1.000 oder auch 2.000 Euro. Dies gilt es durch eine Kartensperrung zu verhindern.

Wie weit haften Sie bei einem Kartenverlust?

Die Haftung bis zur Sperranzeige beschränken die meisten Banken auf 50 Euro, wenn Sie sich verantwortungsbewusst verhalten haben, also die Karte zeitnah sperren ließen. Ab der Sperranzeige kann mit der Karte nichts mehr passieren, Sie haften also für gar nichts mehr. Sie können weitaus höher in Haftung genommen werden, wenn Sie mit der Karte fahrlässig umgingen. Das ist in jedem Fall anzunehmen, wenn jemand mit Ihrer Karte und Ihrer PIN Geld abhebt. Die PIN musste er wohl bei der Karte gefunden haben, weil Sie beides zusammen aufbewahrt haben. Das ist grobe Fahrlässigkeit und zieht Ihre Haftung nach sich, vor allem dann, wenn Sie die Karte nicht zeitnah sperren ließen. Die entsprechenden Sorgfaltspflichten verankern die Banken in ihren Geschäftsbedingungen. Per Vertragsklausel ist dort geregelt, dass die Kreditkarte sorgfältig und von der PIN getrennt aufzubewahren ist. Auch schließen manche Banken bestimmte Orte der Aufbewahrung wie das Kraftfahrzeug oder ein Hotelzimmer aus. Wenn nun ein Kunde seine Sorgfaltspflicht verletzt, kann das schwer zu beweisen sein. Solche Fälle landen manchmal vor Gericht, und zwar vor allem dann, wenn der Schaden durch einen Missbrauch sehr hoch ist und die Bank ihn nicht übernimmt. Sie muss dann nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Manche Banken listen in ihren Geschäftsbedingungen hierzu typische Fallbeispiele auf. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • Der Kunde hat den Kreditkartenverlust nicht zeitnah gemeldet und die Karte nicht rechtzeitig sperren lassen. Das wäre zu vermuten, wenn einen oder gar mehrere Tage vor seiner Sperrmeldung die Karte missbräuchlich verwendet wurde.
  • Der Verlust oder Diebstahl fand offenbar an einem Ort statt, der mangelnde Sorgfalt bei der Aufbewahrung vermuten lässt – am Strand oder Pool, im Hotelzimmer, in einer Bar oder im Auto.
  • Es wurde mit der PIN Geld abgehoben, der Kunde hat also Karte und PIN zusammen aufbewahrt.
  • Der Kunde hat seine Karte an jemanden “verliehen” (oft ein/e Lebenspartner/in), anschließend lässt der Karteninhaber die Karte sperren. Diese wurde aber zuvor umfangreich genutzt. Solche Dinge müssen Partner im Binnenverhältnis klären, die Bank lässt sich hierfür nicht einspannen.

Betrugsverdacht bei angezeigtem Kreditkartenverlust

Sie müssen auch damit rechnen, dass die Bank Ihren eigenen Betrug vermutet, wenn Sie den Verlust Ihrer Karte melden. Natürlich erstattet sie Ihnen in solchen Fällen keinen Schaden, zusätzlich müssen Sie mit einer Strafanzeige rechnen. Dieser Verdacht kommt auf jeden Fall auf, wenn zwischen Ihrer Sperrmeldung und der vorgeblich missbräuchlichen Nutzung der Karte eine wirklich lange Zeit vergeht – etwa ab einer Woche aufwärts. Es mag vorkommen, gilt aber als extrem unwahrscheinlich, dass jemand so lange nicht bemerkt, dass ihm seine Karte fehlt.

Wie vermeiden Sie einen Verlust Ihrer Kreditkarte?

Die Karte sollte in jedem Fall wie Bargeld behandelt werden. Immer wieder stellt sich bei den Bankkunden, die ihre Kreditkarte verloren haben, eine gewisse Nachlässigkeit heraus. Vielen Menschen ist nicht klar, dass die Karte auch ohne PIN einem Finder oder Dieb viel nutzen kann. Er könnte nicht nur online und offline damit einkaufen, er könnte die Karte auch als Kaution für einen Mietwagen oder eine Hotelbuchung nutzen. Es gibt viele Missbrauchsmöglichkeiten mit teilweise sehr hohen Schadenssummen. Vernünftige Menschen kontrollieren daher bei jedem Bezahlvorgang, ob sie die Karte noch bei sich haben – nach dem Tanken an einer Autobahnraststätte am besten, bevor sie wieder ins Auto steigen. Der Reflex, nach dem Losfahren (ungefähr bei Tempo 100 km/h) doch noch mal schnell die Brieftasche hervorzukramen, um zu überprüfen, ob man nicht die Kreditkarte verloren oder vergessen hat, ist hingegen überaus schädlich (weil verkehrstechnisch gefährlich). Er beweist allerdings, dass uns allen die Problematik überaus bewusst ist. Die Kreditkarte gehört darüber hinaus immer an denselben Platz (in der Brieftasche bzw. dem Portemonnaie).

Ersatz für die verlorene Karte

Natürlich benötigen Sie für eine verlorene Karte Ersatz, vor allem dann, wenn Sie sich im Ausland befinden und die Karte Ihren einzigen Zugang zu Liquidität darstellt. Die Geldinstitute sind auf solche Fälle eingerichtet und sorgen in aller Regel dafür, dass Sie innerhalb der nächsten 48 Stunden eine Ersatzkarte oder Notfallgeld erhalten. Letzteres kann zum Beispiel an das Hotel angewiesen werden, in welchem Sie sich zurzeit aufhalten. Ersatzkarten für den Fall einer verlorenen Kreditkarte kosten manchmal (eher selten) eine Gebühr. Solche Karten stellen die Banken auch aus, wenn Ihre aktuelle Kreditkarte defekt ist, weil beispielsweise der Magnetstreifen beschädigt wurde. Da das alle Tage vorkommt, sind Geldinstitute perfekt darauf eingerichtet, Ihnen sofort eine Ersatzkarte zukommen zu lassen, wo immer Sie sich auch gerade aufhalten. In dieser Hinsicht ist also Panik unangebracht, Sie werden nicht wegen einer verlorenen Kreditkarte Hunger leiden müssen.

Fazit: verlorene Kreditkarte muss kein Weltuntergang sein

Wenn Sie stets ein Auge auf Ihre Kreditkarte(n) haben, ist ein Verlust kein allzu großes Drama. Sie müssen ihn nur sofort melden, dann passiert Ihnen praktisch nichts bis auf den höchstmöglichen Verlust von 50 Euro und eventuellen (geringen) Kosten für eine Ersatzkarte. Die Notfallsperrnummer 116 116 kann sich jeder Mensch merken, aus dem Ausland kommt nur noch unsere Ländervorwahl +49 hinzu. Bei umsichtigem Verhalten haben Sie also nichts zu befürchten.