Empfehlung der Redaktion:
Privatanleger sollten Aktien über ein Wertpapierdepot kaufen. Die Verwahrung der Wertpapiere ist übrigens nicht mit einem Risiko verbunden, da die Bank alle Wertpapiere nur für Sie „aufbewahrt“ und diese auch im Falle einer Insolvenz immer noch Ihnen gehören.
Ein Wertpapierdepot ist grundsätzlich kostenlos, nur für Transaktionen fallen Gebühren an. Diese variieren von Anbieter zu Anbieter wie Sie mit unserem Depot-Rechner erfahren können. Wir empfehlen aktuell das Depot der Consorsbank. Hier kann zusätzlich ein kostenloses Tagesgeldkonto mit 0,60% Zinsen eröffnet werden.
Bei der Aktie handelt es sich um einen Anteilsschein, der von Unternehmen ausgegeben wird, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder auch einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) firmieren. Mit der Aktie erhält der Inhaber, der sogenannte Aktionär, ein Miteigentumsrecht an der entsprechenden Aktiengesellschaft. Inhaber von Aktien sind also keine Gläubiger, sondern Teilhaber am jeweiligen Unternehmen. Darüber hinaus verbriefen Aktien noch weitere Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf eine anteilig ausgeschüttete Dividende (falls die AG die Ausschüttung einer Dividende beschlossen hat) oder auch das Stimmrecht auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung.
Emission von Aktien als erster Schritt zum Börsenhandel
Nicht bei jeder Aktiengesellschaft werden die Aktien, die stets in der Summe das Grundkapital der Aktiengesellschaft darstellen, öffentlich zum Handel zugänglich gemacht. Manche Aktiengesellschaften bieten ihre Anteile lediglich ausgewählten Investoren an, sodass kein Handel an der Börse stattfindet. Bei den meisten Aktiengesellschaften es sich jedoch so, dass eine bestimmte Aktienanzahl zunächst emittiert wird und später an der Börse gehandelt werden kann. Mit der Emission von Aktien ist demnach gemeint, dass die Wertpapiere der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und zwar zunächst im Rahmen einer sogenannten Zeichnung. Bei dieser Zeichnung kann der Anleger faktisch eine bestimmte Anzahl von Aktien „bestellen“, noch bevor diese an der Börse gehandelt werden. Später an der Börse bestimmen dann ausschließlich Angebot und Nachfrage den Kurs der Aktie, der selbstverständlich im Laufe der Zeit deutlich in die eine oder andere Richtung schwanken kann. In Deutschland sind die 30 größten Aktiengesellschaften (Berechnung erfolgt durch komplexe Parameter) im DAX (Deutscher Aktien Index) zusammengefasst.
Welche Aktienarten gibt es?
Aktien lassen sich grundsätzlich in mehrere Gruppen einteilen bzw. nach unterschiedlichen Kriterien sortieren. Geht es zum Beispiel um die Rechte, die der Aktionär bei der jeweiligen Aktie hat, so ist eine Einteilung in die Gruppe der Stammaktien sowie Vorzugsaktien üblich. Bei den Stammaktien handelt es sich für gewöhnlich um Aktien, bei denen der Aktionär sowohl ein Recht auf die ausgeschüttete Dividende hat als auch ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Etwas anders stellt sich die Lage bei Vorzugsaktien dar, denn diese sind normalerweise nicht stimmberechtigt bei der Hauptversammlung. Um diesen Nachteil auszugleichen, erhält der Inhaber von Vorzugsaktien normalerweise eine etwas höhere Dividende, als die Inhaber von Stammaktien bekommen würden.
Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierten Namensaktien
Eine weitere Unterscheidung kann bei Aktien im Hinblick auf die Übertragbarkeit vorgenommen werden. Während es früher am Markt in Deutschland vor allen Dingen Inhaberaktien gab, die quasi formlos von einem Aktionär auf eine andere Person übertragen werden konnten, haben sich mittlerweile die sogenannten Namensaktien durchgesetzt. Der große Unterschied zwischen Namensaktien und Inhaberaktien besteht darin, dass der Käufer bei Inhaberaktien quasi anonym bleibt, während er der AG bei Namensaktien bekannt ist. In diesem Fall kann der Aktionär sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung nämlich nur unter der Voraussetzung ausüben, dass er im jeweiligen Aktionärsregister eingetragen ist. Damit dies geschieht, muss die depotführende Bank unter anderem folgende Daten an die Aktiengesellschaft weiterleiten:
• Name des Aktionärs
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Anzahl der im Bestand befindlichen Aktien
Eine noch etwas „schärfere“ Form der Namensaktien sind die sogenannten vinkulierten Namensaktien. In diesem Fall muss die Aktiengesellschaft der Eintragung ins Aktionärsregister nämlich zustimmen. Verweigert sie diese Zustimmung, kann der jeweilige Aktionär die Aktien zwar weiterhin im Bestand behalten. Durch die Ablehnung der Eintragung ins Aktionärsregister ist er jedoch nicht stimmberechtigt. Solche Ablehnungen werden in aller Regel nur dann vorgenommen, wenn die Aktiengesellschaft vermutet, dass der Inhaber der Aktien eine beträchtliche Anzahl „ansammelt“, um eventuell eine Übernahme vorzubereiten.
Nennwert und Kurswert bei Aktien
Für Anleger ist es äußerst wichtig zu wissen, dass sich der Nennwert und der Kurswert einer Aktie mitunter deutlich unterscheiden können. Abgesehen von den nennwertlosen Aktien, die mittlerweile immer öfter an der Börse anzutreffen sind, werden ansonsten meistens Aktien mit einem Nennwert von ein bis zehn Euro ausgegeben. Dieser Nennwert bezieht sich auf den Anteil am Grundkapital, der innerhalb der einzelnen Aktie verbrieft wird. Der Kurswert eine Aktie kommt im Gegensatz zum Nennwert ausschließlich aufgrund von Angebot und Nachfrage zustande, die sich im Börsenhandel zeigen. Daher kann es durchaus passieren, dass eine Aktie zwar einen Nennwert von lediglich fünf Euro hat, der aktuelle Kurs sich aber zum Beispiel auf über 100 Euro beläuft.
Welche Ertragsform gibt es bei Aktien?
Für Anleger ist in erster Linie interessant, welche Erträge sie mit dem Investment Aktien erzielen können. Eher weniger spielt es für Privatanleger hingegen eine Rolle, ob sie ihr Stimmrecht wahrnehmen und auf der jährlichen Hauptversammlung abstimmen können. Stattdessen steht im Vordergrund, welche Form von Erträgen man erzielen kann und wie hoch diese sind. Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Ertragsformen bei Aktien, nämlich:
• Dividenden
• Kursgewinne
Ob die jeweilige Aktiengesellschaft überhaupt eine Dividende zahlt, hängt vor allem davon ab, ob und in welchem Umfang ein Gewinn erzielt wurde. Viele Unternehmen zahlen ihren Aktionären schon seit Jahren kontinuierlich gute Dividenden, während es auf der anderen Seite auch zahlreiche Aktiengesellschaft gibt, die nur selten oder gar keine Dividende ausschütten (können). Daher sollten sich Anleger gut informieren, ob und in welchem Umfang Dividenden ausgeschüttet werden, bevor sie sich für eine Aktie entscheiden.
Der zweite mögliche Ertrag besteht bei Aktien in einem Kursgewinn, der eventuell erzielt wird. Kauft der Anleger eine Aktie beispielsweise zum Kurs von 50 Euro und steigt der Aktienkurs auf 60 Euro, hätte er je Aktie einen Gewinn von zehn Euro erzielt. Allerdings ist zu beachten, dass es bei Aktien natürlich jederzeit auch Verluste geben kann, die sogar einen Totalverlust für den Anleger nicht ausschließen, falls die Aktiengesellschaft insolvent werden sollte.
Die Kosten beim Aktienhandel
Bevor sich Anleger für den Kauf von Aktien entscheiden, sollten sie einen Blick auf die üblichen Kosten werfen. Je nach Bank oder Broker, über welche die Aktien gehandelt werden können, können Sie von den folgenden Kosten ausgehen:
• Depotgebühren
• Positionsgebühr
• Orderkosten
Auf die Depotgebühren verzichten heutzutage insbesondere die Broker und Direktbanken, die den Aktienhandel über das Internet anbieten. Bei klassischen Banken, also vorwiegend bei Großbanken, den Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei Sparkassen, werden hingegen häufig noch Depotgebühren veranschlagt. Diese bewegen sich je nach Anbieter im Durchschnitt zwischen zehn und über 100 Euro im Jahr. Es sind ebenfalls vor allem die klassischen Banken, die alternativ oder zusätzlich zur Depotgebühr auch eine sogenannte Positionsgebühr berechnen. Diese Gebühr fällt dann für jede Bestandsposition in Aktien an und wird entweder als Pauschalbetrag oder auf einer prozentualen Basis im Verhältnis zum Gegenwert der Aktie berechnet.
Die Ordergebühren müssen Anleger auf jeden Fall auf der Kostenseite beachten, denn es gibt aktuell weder Banken noch Broker, die komplett auf diese Gebühr verzichten. Die Orderprovision fällt immer dann an, wenn Aktien an der Börse gekauft oder verkauft werden. In der Praxis gibt es hier verschiedene Gebührenmodelle, wie zum Beispiel die Orderflat, bei der jede Order zum gleichen Preis abgerechnet wird. Viele Banken verfahren allerdings nach wie vor nach der „Prozent-Methode“, indem beispielsweise ausgehend vom Gegenwert des Kaufs oder Verkaufs eine prozentuale Ordergebühr von beispielsweise 0,8 Prozent berechnet wird. In unserem Depot Rechner finden Sie günstige Anbieter mit niedrigen Ordergebühren für die wichtigsten Wertpapiere.