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Welche Negativmerkmale speichert die SCHUFA eigentlich?

Empfehlung der Redaktion:

Negativmerkmale in der SCHUFA führen dazu, dass Probleme bei der Beantragung von bestimmten Finanzprodukten auftreten können. Fast immer gibt es aber Alternativen und Anbieter, die den Kunden auch in schwierigen Fällen nicht direkt ablehnen. Hier einige Empfehlungen:

Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) speichert einerseits die Beantragung und ordnungsgemäße Rückzahlung von Kredite, andererseits aber auch zahlreiche sog. „Negativmerkmalen„.

Diese Negativmerkmale deuten auf eine nicht vertragsgemäßen Gebrauch von Kreditkarten oder Krediten etc. hin und erschweren die Erlangung neuer Kredite oder Kreditkarten ganz erheblich.

Zu nennen sind insbesondere

CE  Einziehung der Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung
EV  Eidesstattliche Versicherung (= Abgabe einer Vermögensübersicht)
FP  Fruchtlose Pfändung (= Hier war also nichts für die Gläubiger zu holen!!)
GK  Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Verwendung
HB  Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung
KU  Kreditkündigung wegen Ratenverzug (= Kredit wurde nicht vertragsgemäß zurückgezahlt)
LP  Lohnpfändung aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
LZ  Lohnpfändung aufgrund Lohnabtretung
MB  Beantragter Mahnbescheid
PR  Wechselprotest
RU  Rückstand nach Zwangsmaßnahmen
RS  Scheckrückgabe mangels Deckung (= das kann schnell passieren!)
SM  Scheckkartenmissbrauch durch den Karteninhaber
SU  Suchauftrag wegen Hinterlassung von Schulden
UF  Uneinbringliche ausgeklagte Forderung
VB  Vollstreckungsbescheid
ZW  Zwangsvollstreckung aufgrund eines gerichtlichen Titels

Insgesamt teilt ein Kreditinstitut, das der SCHUFA angeschlossen ist, folgende Vorgange an die zentrale Datenbank mit:

Merkmale über die Beantragung, Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung einer Geschäftsbeziehung:

  • Anfrage bei Einräumung eines Kredits
  • Anfrage bei Einräumung eines grundpfandrechtlich gesicherten Kredits
  • Anfrage bei Übernahme einer Bürgschaft (z.B. für eine Mietbürgschaft)
  • Anfrage bei Eröffnung eines Girokontos
  • Anfrage bei Abschluss eines Mobilien-Leasing-Geschäftes
  • Ratenkredite (mit Betrag, Ratenzahlung, Ratenbeginn)
  • Nicht-Ratenkredite und Kredite auf Girokonten (mit Betrag und Beginn)
  • Rahmenkreditvertrag mit einem Kreditinstitut (mit Betrag, Laufzeitbeginn und Laufzeit bzw. Befristung)
  • Grundpfandrechtlich gesicherter Kredit (ohne Nennung des Betrags)
  • Bürgschaft (mit Betrag, Laufzeit, Ratenbeginn)
  • Erledigung einer Gesamtforderung
  • Rückforderungsanspruch des Kreditinstituts wegen ungerechtfertigter Bereicherung bei unwirksamem Kreditvertrag
  • Mobilienleasing (z.B: bei einem Autoleasing)
  • Ausgabe einer Kreditkarte

Merkmale über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden und die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen:

  • Kündigung eines Kredits wegen Verzugs mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten entspricht, oder bei Kreditverhältnissen ohne Ratenvereinbarung nach zwei vorausgegangenen fruchtlosen, schriftlichen, Zahlungsaufforderungen
  • Unbestrittener Saldo nach einer Kündigung wegen Verzugs mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten entspricht, oder bei Kreditverhältnissen ohne Ratenvereinbarung nach zwei vorausgegangenen, fruchtlosen, schriftlichen Zahlungsaufforderungen
  • Verkauf einer Forderung an Dritte nach Zahlungsverzug des Schuldners
  • Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Haftbefehl (§ 901 ZPO) zur Erzwingung der Abgabe eines eidesstattlichen Versicherung
  • Scheckrückgabe mangels Deckung
  • Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Karteninhaber
  • Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
  • Erlassener Vollstreckungsbescheid
  • Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohn- oder Gehaltsabtretung wegen Verzugs mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten entspricht, oder bei Kreditverhältnissen ohne Ratenvereinbarung nach zwei vorausgegangenen, fruchtlosen, schriftlichen Zahlungsaufforderungen
  • Suchauftrag: unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten aus Geld- oder Warenkrediten mit unbekannter Anschrift verzogen
  • Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber

Merkmale über gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Zwangsvollstreckung aufgrund eines gerichtlichen oder notariellen Titels
  • Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Rückstand nach Zwangsmaßnahmen
  • Fruchtlose Pfändung (FP)
  • Uneinbringliche ausgeklagte Forderung