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Garantiezertifikate

Mit einem sog. Garantiezertifikat ist der Anleger gegen einen Verlust seines eingesetzten Kapitals geschützt, da ihm der Emittent dieses Zertifikates garantiert, dass er am Ende der Laufzeit mindestens den Nominalwert des Zertifikates zurückerhält.

Ein Garantiezertifikat kann also auch bei fallenden Kursen des zugrundeliegenden Referenzobjekts nicht zu Verlusten führen. Allerdings sind zwei Einschränkungen zu beachten:

  • Die Garantie beschränkt sich nur auf den Ausgabepreis des Zertifikates
    Ein eventuell gezahlter Ausgabeaufschlag (z.B. 3 %) sowie insbesondere die bei einer Alternativanlagen (z.B. in Anleihen) erhaltenen Zinsen sind ausdrücklich NICHT von der Garantie umfasst, d.h. im schlimmsten Fall erhält der Anleger sein Kapital unverzinst zurück.
  • Die Garantie gilt nur am Laufzeitende des Zertifikates, nicht aber während der Laufzeit. Somit kann ein Anleger, der ein Zertifikat mit einer Laufzeit von 5 Jahren kauft und nach 2 Jahren plötzlich dringend Bargeld braucht und das Zertifikat verkaufen muss, durchaus einen Verlust erleiden, da zu diesem Zeitpunkt der Kurs der Zertifiaktes niedriger als sein Einstandskurs sein kann.
  • Der Anleger nimmt beim Kauf eines Garantiezertifikates üblicherweise in Kauf, dass er eine geringere Rendite erhält als beim Kauf eines Zertifikates ohne Kapitalgarantie. Dies ist verständlich, da der Emittent bei diesen Zertifikaten meist einen Großteil des Kapital in ein festverzinsliches Wertpapier (meist einen Zerobond) investiert und nur den Rest in den Referenzwert (z.B. eine Aktienindex).