Die Finanzmarktregulierung umfasst verschiedene Tätigkeiten, mit denen Staaten Finanzinstitutionen innerhalb eines Regelwerks in kurativer oder präventiver Hinsicht lenken, beaufsichtigen und kontrollieren. Sie erstreckt sich auf Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
In der EU bekam die Finanzmarktregulierung zunächst bei der Reform zur Wirtschafts- und Währungsunion, aber vor allem nach der Weltfinanzkrise seit 2007 eine besondere Bedeutung. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zog Konsequenzen aus ihr und legte im Regelwerk Basel III neue Eigenkapitalregeln und Liquiditätsvorschriften fest. Demnach müssen Finanzinstitute, um für eine mögliche Krise gewappnet zu sein, ihre Geschäfte fortan mit mehr Eigenkapital unterlegen.
Weitere Maßnahmen:
- Bankenunion im Euroraum
- Europäische Bankenaufsicht
- gemeinsame geordnete Abwicklung von Banken
- Harmonisierung der Einlagensicherung
- Europäische Kapitalmarktunion
- Vertiefung und Erweiterung des freien Kapitalverkehrs in der EU
- Stärkung des Anlegerschutzes durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz
- Produktinterventionsrecht (in Deutschland als Weiterführung des Kleinanlegerschutzgesetzes)
- Zahlungskontengesetz: Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Die Finanzmarktregulierung verfolgt allgemeine volkswirtschaftliche Ziele, zu denen der Schutz der Anleger vor Ausfallrisiken, die Reduktion von Liquiditäts- und systemischen Risiken sowie die Gewährleistung der Geldversorgung und der Preisstabilität zählen.
Sie verfolgt aber auch gesamteuropäische Ziele. Einerseits möchte sie die Funktionsfähigkeit der Währungsunion bewahren. Des Weiteren arbeitet sie daran, die Volkswirtschaften der Mitgliedsländer zusammenführen. Indem sie die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten sicherstellt und wirtschaftspolitischen Fehlentwicklungen entgegengewirkt.
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