Der deutsche Bankensektor ist durch ein Universalbanksystem geprägt. Von einer Universalbank spricht man immer dann, wenn mindestens das Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Effektengeschäft (Wertpapiergeschäft) zum Leistungsspektrum der Bank gehören. Typische Universalbanken sind Kreditbanken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken.
Privatkunden nutzen von Universalbanken häufig die folgenden Dienstleistungen:
- Kontoführung
- Zahlungsverkehr
- Kreditvergabe
- Wertpapiergeschäfte
Der Vorteil einer Universalbank ist, dass ein privater oder gewerblicher Kunde alle Dienstleistungen aus einer Hand bekommen kann. Die verschiedenen Dienstleistungsbereiche können aber für die Universalbank zu Interessenskonflikten führen. Beaufsichtigt werden Universalbanken von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
In der Praxis bieten Universalbanken ein deutlich breiteres Spektrum an Dienstleistungen an als oben aufgeführt. Die Arbeitsweise und die Leistungsschwerpunkte von Universalbanken können jedoch sehr unterschiedlich geprägt sein. So arbeiten Sparkassen nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip und Genossenschaftsbanken (z. B. Volksbanken) nach dem Förderungsprinzip (Förderung der Mitglieder). Andere Kreditbanken hingegen verfolgenden insbesondere die Erzielung und Steigerung von Gewinnen.
Eine Universalbank, auch Vollbank genannt, bietet ein breites Leistungsspektrum für eine große Zielgruppe an. Zum Kerngeschäft gehören das Führen von (Giro-)Konten für Privatpersonen und Unternehmen, die Abwicklung von Zahlungsverkehrsströmen, das Kreditgeschäft für private und gewerbliche Kunden sowie der (Eigen-)Handel mit Wertpapieren.
Das Universalbanksystem in Deutschland ist immer wieder Kritik ausgesetzt und nicht unumstritten. Andere große Volkswirtschaften bevorzugen ein Trennbanksystem mit Spezialbanken.
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