Nur für kurze Zeit: 100€ Neukundenbonus*

Kostenloses Geschäftskonto für alle Selbständigen, Freiberufler und Freelancer (auch ohne eingetragenes Unternehmen).

  • Einfache und schnelle Kontoeröffnung
  • Kostenlose Kontoführung
  • Bis zu 100.000 € Einlagensicherung
  • Kostenlose Tide Mastercard für Online- und Kartenzahlungen
  • Geld senden & empfangen mit SEPA-Echtzeitüberweisung

*Bei Erfüllung der notwendigen Bedingungen.

Einlagengeschäft

Das Einlagengeschäft gehört zusammen mit dem Kreditgeschäft und den Zahlungsverkehrsleistungen zum sogenannten Grundgeschäft von Universalbanken. Alle Leistungen sind direkt miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig mehr oder weniger. Besonders das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft haben einen engen sachlichen Zusammenhang. Über das Einlagengeschäft der Banken wird Kapital gesammelt, was wiederum im Rahmen der Transformationsfunktion in Form von Krediten weiter vergeben werden kann.

Beim Einlagengeschäft handelt sich aus juristischer Sicht um Darlehen nach §§ 488 ff. BGB oder auch um einen unregelmäßigen Verwahrungsvertrag nach § 700 BGB. Am Beispiel eines Tagesgeldkontos fungiert der Kunde als Darlehensgeber (Gläubiger) und die Banken bzw. Kreditinstitute als Darlehensnehmer (Schuldner).

Exkurs: Die Zinspolitik nach der Finanzkrise ab 2007 hat sich maßgeblich auf das Einlagengeschäft von Banken ausgewirkt. Für Einlagen von privaten oder gewerblichen Geldgebern werden quasi keine Habenzinsen mehr gezahlt. Das Tagesgeldkonto als flexible Möglichkeit Geld zu verwahren ist zunehmend unattraktiver geworden. Für Einlagen auf Girokonten haben einige Banken sogar Strafzinsen eingeführt, da sie sich im Rahmen der Zinspolitik der EZB günstiger Kapital beschaffen können.

Verschiedene Einlagenarten

Das Einlagengeschäft wird übergeordnet in Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen und Sparbriefe unterteilt.
Alle Einlagen sind Bestandteil der Passivseite einer Bankenbilanz. Dort werden die gesamte Mittelbeschaffung sowie das (positive) Eigenkapital ausgewiesen. Einlagen können noch einmal in Bankeneinlagen und Nichtbankeneinlagen unterteilt werden. In der Fachsprache wird das Einlagengeschäft häufig auch als Passivgeschäft bezeichnet .

Sichteinlagen

Unter Sichteinlagen fällt beispielsweise das Guthaben auf Girokonten bei der kontoführenden Bank. Diese Einlagen sind täglich fällig (bei Sicht) und der Kunde kann jederzeit bar oder unbar (Kartenzahlung, Überweisung) darüber verfügen. Einlagen auf Girokonten werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt und werden vor wie nach der Finanzkrise ab 2007 nur gering oder gar nicht verzinst.

Die Planbarkeit dieser Sichteinlagen ist aus Sicht der Bank sehr begrenzt. Theoretisch können in kürzester Zeit große Summen an Geldern abgezogen werden. Man bezeichnet diese Art von Sichteinlagen auch als Bringgelder.
Das in Deutschland so beliebte oder ehemals beliebte Tagesgeld fällt jedoch nicht unter die Bringgelder. Beim Tagesgeld bemühen sich in der Regel die Banken um Neukunden und Einlagen um beispielsweise gewisse Liquiditätsvorgaben einzuhalten. Bei Einlagen auf Tagesgeldkonten spricht man daher von Holgeldern.

Sichteinlagen auf Girokonten sind sogenannte Bringgelder und werden auf Initiative der Geldgeber zugeführt. Sichteinlagen auf Tagesgeldkonten sind sogenannte Holgelder, weil sich in der Regel die kontoführende Bank um (neue) Einlagen bemüht.

Bring- und Holgelder sind Sichteinlagen mit einem kurzfristigen Charakter. Dennoch werden im Rahmen der Fristentransformation solche Einlagen von den Banken zur Refinanzierung von mittel- und langfristigen Krediten genutzt. Möglich macht das eine gewisse aus der Vergangenheit abgeleitete Menge an Sichteinlagen, die der Bank ständig bzw. lange zur Verfügung steht. Die Gründe hierfür sind einfach:

  1. Nicht alle Sichteinlagen werden von Kunden vollständig und zur selben Zeit abgehoben oder weiter transferiert.
  2. Neue eingehende Zahlungen gleichen die abgehenden Zahlungsströme aus.

Exkurs: Spätestens seit der Finanzkrise ab 2007 ist das Thema Einlagensicherung auch bei privaten Geldgebern bzw. Sparern von Bedeutung und Interesse. Wer größere Summen auf Tagesgeld- bzw. Girokonten parkt oder anlegt, möchte im Insolvenzfall kein Geld verlieren. Wie und in welcher Höhe Einlagen bei den verschiedenen Banken abgesichert sind, können Sie in unserem Fachbeitrag zum Thema Einlagensicherung nachlesen. Ein Vergleich der Deckungsquoten innerhalb der EU zeigt außerdem, wie gut Kreditinstitute im europäischen Vergleich aufgestellt sind.

Termineinlagen

Termineinlagen sind Gelder auf Konten, die der kontoführenden Bank befristet aber für mindestens 30 Tage zur Verfügung stehen. In der Regel weisen die Einlagen der Geldgeber (Gläubiger) einen größeren Umfang auf, da sie der verzinslichen Geldanlage dienen. Die Einlagen dienen also nicht dem Zahlungsverkehr des Einlegers und werden vorübergehend nicht benötigt.

Weiter unterscheiden sich Termineinlagen in sogenannte Festgelder und Kündigungsgelder. Das Festgeld ist in Deutschland weit verbreitet und definiert sich durch eine fest vorgegebene Laufzeit, nach welcher die Mittel sofort fällig sind. Die Laufzeit kann z. B. 2 Jahre oder auch 5 Jahre betragen. Bei Kündigungsgeldern ist keine exakte Laufzeit vorgegeben. Vielmehr werden die Einlagen nach einer Kündigung des Gläubigers und unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist fällig.

Bedingt durch ihren Charakter werden Termineinlagen in der Regel höher verzinst als Sichteinlagen, da sie der Bank mehr Planungssicherheit geben. Der Zinssatz ergibt sich nicht nur aus der Laufzeit der Termineinlage, sondern auch aus der gesamten Geldmarktsituation und dem Einlagenvolumen.

Auch Termineinlagen können zu Refinanzierung genutzt werden. Zum einen gibt es eine gewisse Planbarkeit für die Bank, zum anderen stehen die Einlagen durch Prolongation (Neuanlage) oft deutlich länger zur Verfügung.

Spareinlagen

Der Begriff Spareinlagen wird von Banken breit genutzt und ist eigentlich nur im Rahmen der Rechnungslegung der Kreditinstitute von Bedeutung. Spareinlagen sind nicht für Zahlungsverkehrszwecke bestimmt und müssen durch die Ausgabe einer Urkunde (z. B. Sparbuch) gekennzeichnet werden. Die Kündigungsfrist für Spareinlagen beträgt mindestens drei Monate und die Kontoinhaber sind berechtigt, ohne Kündigung und ohne Zahlung von Vorschusszinsen bis zu 2.000,00 Euro pro Kalendermonat abzuheben. Ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung bzw. Verfügung besteht jedoch nicht.

Der Begriff „Spareinlagen“ spielt vor allem in der bankinternen Rechnungslegung einer Rolle. In der Produktvermarktung und von Laien wird der Begriff eher unspezifisch genutzt.

Sparbriefe

Auch bei Sparbriefen handelt sich im Rahmen der Bankenrechnungslegung um eine klar definierte Leistung. In der Praxis treten Sparbriefe unter verschiedenen Erscheinungsbildern und Bezeichnungen auf. Hauptmerkmale von Sparbriefen sind:

  1. Die Ausstellung einer Urkunde ist für die Bank verpflichtend und die festgelegte Einlagensumme muss nach einer fix vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden.
  2. Die Sparbriefe werden nicht an der Börse gehandelt und eine vorzeitige Rückgabe ist meist ausgeschlossen.
  3. Die Laufzeiten variieren zwischen einem und zehn Jahren.

Zudem gibt es bei Sparbriefen eine Unterteilung über die Art der Verzinsung. Man unterscheidet zwischen normal verzinslichen, aufgezinsten und abgezinsten Sparbriefen. Im Ergebnis erhält der Sparer bei normal verzinslichen Sparbriefen eine jährliche oder halbjährliche Verzinsung und bei auf- bzw. abgezinsten Sparbriefen eine Zinszahlung bei Fälligkeit.