Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen oder Bauwerke,
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns,
- Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen,
- Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Personalkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen der Ehepartner) und eine Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten – z.B. für eine Aktiengesellschaft – ist vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit zu befassen.
Grundsätzlich kann man, Bonität vorausgesetzt, kleine Kredite auch ohne die Hinterlegung von Sicherheiten aufnehmen. Dies ist z.B. der Fall bei den meisten, klassischen Konsumentenkrediten. Diese sind jedoch deutlich teurer als besicherte, da der „erwartete Verlust“ der Bank ja höher ist, da keine Sicherheiten verwertet werden können.
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