Mit rund 40 Prozent haben Aktien-Optionsscheine (engl. „Stock Warrants“) den größten Anteil am deutschsprachigen Markt für Optionsscheine.
Wie der Name schon verrät, berechtigt dieser Typ von Optionsschein zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien zu einem bei der Ausgabe des Scheins festgelegten Preis.
Je nach Emittent und dessen Bereithaltung der Basiswerte (Aktien) lassen sich unterscheiden:
- Optionsscheine aus einer Optionsanleihe
Diese werden von der Aktiengesellschaft des Basiswerts selbst herausgegeben (z.B. von der BASF AG) und zusammen mit einer Anleihe verkauft. Nach dem erstmaligen Verkauf können Anleihe und Optionsscheine getrennt und einzelnen verkauft werden. In diesem Fall wird die Anliehe mit dem Zusatz „ex“ für „ohne Optionsschein“ bezeichnet. Ein Beispiel sind die hier abgebildeten Optionsscheine der SIXT AG, welche aus einer Optionsanleihe stammen. - „Naked“ Optionsscheine / Naked warrants
In diesem Fall werden Kauf-Optionsscheine, meist von Banken, auf Aktien ausgegeben, ohne dass der Emittent überhaupt diese Aktien auch im Depot besitzt und dann bei Ausübung des Optionsscheins auch tatsächlich dieser an den Inhaber des Scheins verkaufen kann. Daher erfolgt bei „Naked“ Scheinen in der Regel keine Lieferung der Aktien, sondern ein Ausgleich der Differenz zwischen Aktienkurs und Bezugskurs in bar (=Barausgleich). Bei der Ausgabe von Verkaufs-Optionsschreinen („Puts„) muss der Emittent ohnehin nur ausreichend Bargeld bzw. Kontoguthaben vorhalten, um im Fall der Ausübung der Puts durch deren Inhaber auch tatsächlich die dem Emittenten angedienten Aktien kaufen und bezahlen zu können. - „Covered“ Optionsscheine / Covered warrants
Im Gegensatz zu den naked warrants verfügt hier der Emittent tatsächlich über die entsprechenden Aktien, auf welche er Call-Optionsscheine ausgibt.