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Einlagensicherung

Einlagensicherung – wichtiger Sicherheitsfaktor für Anleger

Viele Anleger entscheiden sich ganz bewusst nur für solche Kapitalanlagen, die unter die sogenannte Einlagensicherung fallen. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich? Die wesentliche Aufgabe der Einlagensicherung besteht darin, bis zu einem festgelegten Betrag einen Gläubigerschutz durch gesetzliche oder auf freiwillige Maßnahmen zu gewährleisten. Vereinfacht ausgedrückt soll durch die Einlagensicherung erreicht werden, dass selbst bei einer Bankenkrise Anleger ihr Kapital komplett oder zumindest zum größten Teil zurückerhalten. Was Sie zum Thema Einlagensicherung wissen sollten, darüber informiert der folgende Beitrag.

Wie ist die Einlagensicherung definiert?

Grundsätzlich soll die Sicherung von Einlagen stets dazu dienen, um Guthaben, Spareinlagen und Ersparnisse möglichst vieler Anleger gegen Verluste zu schützen. Dies ist übrigens auch ein wichtiger Teil des gesamten Finanzwesens, damit dieses überhaupt funktionieren kann. Die Grundlage für die Funktionsfähigkeit ist nämlich das Vertrauen der Anleger, denn wäre dies nicht vorhanden, würden Kunden kein Geld auf der Bank haben und somit könnten die Kreditinstitute auch keine Darlehen an andere Kunden vergeben. Da allerdings Bankeinlagen und sonstige Geldanlagen stets mit einem Ausfallrisiko einhergehen, trägt die Einlagensicherung dazu bei, dass dieses für bestimmte Finanzprodukte im besten Fall komplett ausgeschaltet wird.

Für welche Anlageformen greift die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung soll zwar verhindern, dass Anleger Kapitalverluste erleiden, falls die entsprechende Bank zum Beispiel Insolvenz werden sollte. Trotzdem greift die Sicherung der Einlagen bei Weitem nicht für alle Finanzprodukte, die Anleger für ein Investment nutzen können. So gilt die Einlagensicherung beispielsweise nicht bei einer Anlage in Aktien, Anleihen oder Fonds. Stattdessen sind es ausschließlich die folgenden Produktgruppen, die unter die gesetzliche – und meistens ebenfalls freiwillige – Einlagensicherung fallen:

Nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihr Kapital auf einem der zuvor genannten Konten deponiert haben, würde im Fall der Zahlungsunfähigkeit seitens der Bank die Einlagensicherung dafür sorgen, dass Sie Ihr Guthaben zurückerhalten.

Die vier Ebenen der Einlagensicherung

Die Einlagensicherung gestaltet sich etwas komplizierter, als es den meisten Anlegern bewusst ist. So gibt es nicht nur eine Ebene, insbesondere die gesetzliche Einlagensicherung, sondern insgesamt existieren vier unterschiedliche Ebenen, die wiederum einige Maßnahmen beinhalten, die der Einlagensicherung dienen. Es handelt sich dabei um die folgenden Ebenen:

  • Eigenkapitalvorschriften
  • Gegenseitige Haftung der Kreditinstitute innerhalb von Bankengruppe
  • Gesetzliche Einlagensicherung
  • Freiwillige Einlagensicherung

Die Eigenkapitalvorschriften sind eine durchaus wichtige Grundlage, denn sie sollen gewährleisten, dass jedes Kreditinstitut über eine gewisse Eigenkapitalquote verfügt und somit ein Zahlungsausfall unwahrscheinlicher wird. Die wohl bekannteste Säule und Maßnahme zur Einlagensicherung ist die gesetzliche Einlagensicherung, wie zum Beispiel in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verankert ist. Insbesondere hierzulande sind zudem zahlreiche Banken Mitglied in einem privaten Einlagensicherungsfond, nehmen also an der freiwilligen Einlagensicherung teil.

Einlagensicherung in der Europäischen Union

Der wohl bekannteste Teil der Einlagensicherung ist die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung, wie sie in der Europäischen Union verankert ist. Diese gesetzliche Einlagensicherung beinhaltet, dass Kunden ihre Einlagen auf den zuvor genannten Konten, beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert wissen dürfen, selbst wenn die entsprechende Bank insolvent werden sollte. Dies gilt für Einzelkonten, während bei Gemeinschaftskonten ein Betrag von bis zu 200.000 Euro abgesichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung je Gläubiger sogar auf 500.000 Euro erhöhen, beispielsweise dann, wenn bestimmte Umstände dazu geführt haben, dass besonders viel Geld auf einem Konto deponiert wurde. Dies kann zum Beispiel nach dem Verkauf einer Immobilie der Fall sein.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union national organisiert. Dies beinhaltet vor allem, dass die einzelnen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, bis 2024 nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Darüber hinaus ist es eine weitere Vorgabe, dass – falls tatsächlich eine Insolvenz eintreten sollte – die Kundengelder möglich schnell zurückgezahlt werden müssen. Bisher gilt noch eine Frist von maximal 20 Tagen, die sich allerdings spätestens 2024 auf sieben Tage verringern soll. Darüber hinaus sind die Kreditinstitute schon jetzt dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie selbst zugehörig sind.

In der Übersicht sind es vor allem die folgenden Merkmale, die für die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union gelten:

  • Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde abgesichert, im Einzelfall bis zu 500.000 Euro
  • Rückzahlung im Schadensfall innerhalb von maximal 20 Tagen
  • Kunden müssen informiert werden, welchem Einlagensicherungssystem die Bank zugehörig ist

Die Einlagensicherung in Deutschland

Aufgrund des vorherigen Abschnittes könnte man meinen, dass sie Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union einheitlich gilt und vor allem sehr unkompliziert ist. Dieser Eindruck täuscht allerdings, wenn man einen Blick auf das Einlagensicherungssystem in Deutschland wird. Der wesentliche Grund besteht darin, dass die gesetzliche Einlagensicherung hierzulande deshalb so unübersichtlich ist, weil es ein vergleichsweise kompliziertes Bankensystem in Deutschland gibt. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass es ganz unterschiedliche Bankengruppe gibt, wie zum Beispiel Privatbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, Genossenschaftsbanken oder auch Investitionsbanken der Länder. Je nachdem, zu welcher Bankengruppe das jeweilige Kreditinstitut zählt, ist in aller Regel eine andere Form von Einlagensicherungsfonds oder eine Entschädigungseinrichtung zuständig.

Im Überblick sind es die folgenden Systeme, die bei den einzelnen Bankengruppen in Deutschland greifen bzw. zuständig sind:

  • Privatbanken: Entschädigungsseinrichtung deutscher Banken (EdB)
  • Sparkassen: Eigenes Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe
  • Genossenschaftsbanken: Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken
  • Öffentliche Banken: eigene gesetzliche Einlagensicherung durch Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands

Besonders sicher scheint in dem Zusammenhang die institutseigene Absicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Einlagen in unbegrenzter Höhe geschützt sind. Allerdings muss man sagen, dass auch die Einlagensicherungen der Privatbanken meistens erheblich über den vorgeschriebenen Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen. Hier gibt es also eine private Einlagensicherung, die auf jeden Fall nicht zu unterschätzen und vor allen Dingen für Kunden interessant ist, die Guthaben im 6-, 7- oder sogar 8-stelligen Bereich unterhalten.

Ist die Einlagensicherung wirklich so sicher?

Eine entscheidende Frage, die sich Sparer im Zusammenhang mit der Einlagensicherung immer wieder stellen, lautet: Ist die Einlagensicherung tatsächlich so sicher, wie es den Anschein hat? Es ist relativ schwierig, diese Frage seriös zu beantworten. Der Hauptgrund besteht darin, dass man nicht weiß, ob die Insolvenz einer einzelnen Bank, die es in Zukunft geben könnte, nicht noch weitere Kreditinstitute mit sich reißen würde. Wenn tatsächlich mehrere oder gar alle Banken, die als systemrelevant gelten, von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wären, würde dies aller Voraussicht nach zu einem Kollaps des Systems führen. Normalerweise ist die Einlagensicherung so aufgebaut, dass sich Banken bei Insolvenz eines Einzelinstitutes unterstützen bzw. gegenseitig eingreifen. Im Notfall springt sicherlich auch der Staat ein, aber selbst dieser könnte aller Voraussicht nach nicht die Insolvenz mehrerer Banken innerhalb eines Landes finanziell abfangen.

Daher kann die Frage danach, ob die Einlagensicherung tatsächlichen der Praxis so sicher ist, nur dann beantwortet werden, wenn man weiß, wie viele und welche Banken im Fall des Falles tatsächlich zahlungsunfähig werden würden. Trotzdem gibt es für Anleger noch eine weitere Möglichkeit, den Sicherheitsgrad der entsprechenden Einlagengarantie abzuschätzen. Dies gilt vor allem für Anleger und Sparer, die mit dem Gedanken spielen, ihr Geld im Ausland zu investieren. Dies ist gerade in Zeiten niedriger Zinsen nicht unattraktiv, denn bestimmte Plattformen, wie zum Beispiel Weltsparen, stellen auch Anlagekonten von Banken aus anderen Ländern zur Verfügung, beispielsweise Bulgarien, Italien oder Kroatien.

Hier ist es für den Kunden sehr hilfreich, das Rating dieser Länder zu kennen. Daraus kann sich nämlich zumindest ungefähr ableiten lassen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Staat tatsächlich im Fall des Falles in der Lage sein wird, der Verpflichtung zur Sicherung der Einlagen nachzukommen. Wenn Sie beispielsweise auf einem der geschützten Konten in Deutschland investieren, können Sie auf Grundlage des Ratings von Standard & Poor’s oder auch Moody’s davon ausgehen, dass die Einlagen die höchste Sicherheit haben. Deutschland hat nämlich mit dem sogenannten Triple A die beste Bewertung überhaupt.

In anderen Ländern kann es hingegen ganz anders aussehen, wie die folgenden beispielhaften Bewertungen zeigen:

  • Italien: BBB-
  • Estland: AA-
  • Bulgarien: BB+
  • Polen: BBB+
  • Portugal: BB+

Obwohl es sich jeweils um Länder innerhalb der EU handelt, ist das Rating zum Teil doch sehr unterschiedlich.