Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung in vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds selbst auswählen, wobei er die Auswahl während der Versicherungsdauer in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch spekulativ sein, sie kann aber auch risikoärmer sein als die Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als Garantiezins nicht zur Anwendung. Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich.
Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) definiert.
Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden überwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung) vereinzelt auch angeboten werden.
Ein Problem der fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den Versicherungsnehmer wäre es äußerst ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche einen massiven Wertverlust erfahren würde. Die Lebensversicherer bieten für dieses Problem allgemein zwei Lösungen an: Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot übertragen lassen, um dann einen günstigeren Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile abzuwarten.
Beim Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds (meist Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den Lebensversicherer oder der Lebensversicherer unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge, die der dann annehmen kann oder auch nicht.
Beendigung des Vertrages
Ein Lebensversicherungsvertrag kann auf verschiedenste Weise durch den Versicherungsnehmer beendet werden. Bei einer Kündigung wird dem Versicherungsnehmer der derzeitige Rückkaufswert ausgezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, um einen höheren Auszahlunsgwert zu erhalten, den Vertrag an einen Investor zu verkaufen. Dies erfolgt auf dem so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen.