Schiffsbeteiligungen zählen zu den geschlossenen Investmentfonds. Diese Fondsanteile werden also nicht öffentlich an einer Börse gehandelt. Ebenso können sie nicht nach Belieben des Anlegers an die Investmentgesellschaft zurückverkauft werden. Es ist lediglich der (private) Verkauf an einen anderen Anleger möglich. Diesen zu finden, ist jedoch nicht einfach. Daher sind geschlossene Fonds nur für eine längerfristige Anlage (5- 20 Jahren) interessant.
Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?
Diese Beteiligungsform wird meist als Kommdanitgesellschaft aufgelegt. Die Kommandisten haften, ähnlich wie Aktionäre oder GmbH-Gesellschafter nur mit dem eingezahlten Kommanditkapital. Eine private Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Aus steuerlicher Sicht ist der Investor sog. Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr.2 EStG. Erträge aus einer Schiffsbeteiligung sind daher bei der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzugeben und damit nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Je nach persönlichem Steuersatz kann dies einen deutlichen Nachteil gegenüber anderen Kapitalanlagen, die mit 25% Abgeltungsteuer versteuert werden, darstellen.
Bei einer Schiffsbeteiligung wird der Anleger Mit-Teilhaber eines Seeschiffs, meist eines Container-Frachters. Dieser wird von der Investmentgesellschaft bzw. der damit verbundenen Reederei langfristig an einer Schiffahrtslinie (z.B. CSCL China Shipping Container Lines, Maerk-Sealand, NOL Neptun Orient Lines oder P&O Nedlloyd) verchartet. Danach hat der der Charterer meist eine Kaufoption für das Schiff) oder er kann es weiterchartern (= mieten).
Beteiligte und Zahlungsströme bei einer Schiffsbeteiligung
Quelle: NORDCAPITAL
Systematik der Besteuerung von Schiffsfonds
Schiffsfondsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft nachhaltig und selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb trägt. Die Gesellschaft kann den steuerlichen Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermitteln, vorausgesetzt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellt, das Schiff im internationalen Verkehr betrieben wird, die Bereederung des Schiffes aber im Inland erfolgt, die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft ihren Sitz im Inland hat und das Schiff in einem deutschen Register eingetragen ist. Diese Art der Besteuerung nennt man Tonnagesteuer.
An diesen Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre lang gebunden. Die Anwendung der Tonnagesteuer führt zu geringen, pauschal ermittelten Gewinnen der Gesellschaft unabhängig von der realen Gewinn- oder Verlustsituation. Für die Kommanditisten, also die Anleger, führt die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung in Höhe von etwa 0,1 % bis 0,4 % pro Jahr bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital. Auf diesen Gewinn ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Tonnagesteuer eventuell spätere Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes bereits abgegolten sind.
Erbschafts- und schenkungssteuerlich sind Schiffsbeteiligungen sehr interessant. Sofern der Anleger in das Handelsregister eingetragen wurde (direkte Beteiligung), kommt er nach derzeitiger Rechtslage in den Genuss
- der niedrigen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte: Bemessungsgrundlage ist der anteilige Steuerbilanzwert; häufig sind die Werte bedingt durch die degressive Afa und die mit den Auszahlungen bereits erfolgten Rückzahlungen von Teilen der Einlage negativ (bei Schenkungen können keine negativen Werte übertragen werden);
- den Freibetrag von 225.000 €, der nur einmal alle 10 Jahre ausgenutzt werden kann;
- den Bewertungsabschlag von 35 % gemäß § 13a ErbStG;
- die Tarifbegrenzung gemäß § 19a ErbStG.
Die steuerlichen Vergünstigungen entfallen jedoch nachträglich, wenn die Beteiligung innerhalb von fünf Jahren verkauft wird, die Gesellschaft aufgegeben wird oder die vom Erben/Beschenkten innerhalb von 5 Jahren getätigten Entnahmen die Summe seiner Einlagen und der zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als 52.000 € übersteigen. Für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung gelten die genannten steuerlichen Vorteile allerdings nicht!
Chancen und Risiken einer Schiffsbeteiligung
Eine Schiffsbeteiligung kann durchaus eine wirklich interessante Nach-Steuer Renditeabwerfen, wenn man einen guten Anbieter und einen hohen Spitzensteuersatz (= Grenzsteuersatz) hat. Daher gibt es zahlreiche Anbieter, die insbesondere gegen Jahresende, wo manche Anleger noch „etwas zum Abschreiben“ brauchen, ihre Fonds plazieren.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Dies gilt auch für Schiffsbeteiligungen:
Folgende Risiken bestehen bei Schiffsbeteiligungen:
Währungsrisiko
Die Charterraten für die Containerschiffe werden in US-$ gezahlt. Der deutsche Investor möchte jedoch gern sein Geld und die Ausschüttungen in Euro zurückerhalten. Meist wird noch ein Kredit in Japanischen Yen aufgenommen, da hier die Zinsen sehr niedrig sind. Eine ungünstige Wechselkursentwicklung, bei der der Dollar an Wert verliert, kann zu Verlusten aufgrund der niedrigeren Menge an Euro, welche man für die Chartenraten (US-$) erhält, führen. Heut zu Tage können Währungsrisiken jedoch kostengünstig mittels CFDs abgesichert werden.
Höhe der Chartererlöse
Meist gibt es einen Chartervertrag für eine gewisse Grundmietzeit zu festen Bedingungen. Danach werden die Raten neu ausgehandelt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt der Markt für Containerschiffe ungünstig entwickeln, müssen niedrigere Konditionen als geplant in Kauf genommen werden.
Späterer Verkaufserlös
Überlicherweise wird das Schiff zu 5 % des Neuwerts verkauft (sog. Schrottwert). Möglicherweise kann dieser aber nicht erzielt werden.
Wiederverkauf der Kommanditanteile
Wie bereits dargestellt, sind diese Anteile nur schwer wiederverkäuflich, da hierfür meist kein organisierter Markt besteht.