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Kreditkarte sperren bei Diebstahl oder Verlust

Eine von zahlreichen Definitionen zu „Sperren“ bedeutet unterbinden. Die Kreditkarte zu sperren heißt, dass ab Wirksamkeit der Sperre die weitere Benutzung der Kreditkarte unterbunden wird, also nicht mehr möglich ist. Dafür gibt nur einen Anlass, der ebenso dringend wie umfassend ist; die Kreditkarte ist dem Karteninhaber abhandengekommen. Das geschieht meistens durch Verlieren oder durch Diebstahl. In beiden Fällen befindet sie sich als persönliches Zahlungsmittel nicht mehr im Besitz des Karteninhabers. Der Weg von der Kreditkarte führt hin zum persönlichen Konto des Kartenbenutzers. Das ist je nach Kreditkartenart und nach Kartenanbieter das Girokonto des Karteninhabers oder das Kartenkonto. Für Bezahlvorgänge mit der Kreditkarte sowie für Barverfügungen am Geldautomaten werden grundsätzlich Karte + PIN gemeinsam benötigt. Eins von beidem ist in der Regel nicht ausreichend. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass mit der Kreditkarte auch ohne PIN bargeldlose Bezahlungen oder Bargeldabhebungen getätigt werden. In der heutigen Zeit gibt es weltweit vielfältige betrügerische Möglichkeiten für einen Kartenmissbrauch. Den damit verbundenen Schaden trägt der Karteninhaber. Die Kreditkartenverfügungen mitsamt der Belastung des dazugehörigen Kontos sind grundsätzlich unwiderruflich, sprich endgültig. Ein erster Schutz gegen Kartenmissbrauch ist das getrennte Aufbewahren von Kreditkarte und PIN. Sollte eins von beidem abhandengekommen sein, dann ist größte Vorsicht geboten. Betrifft der Verlust die Karte selbst, dann muss sie umgehend gesperrt werden, um jede weitere Benutzung zu verhindern.

Wirksame Haftungsfreistellung sofort nach Kartensperre

Mit dem Sperren der Kreditkarte wird als Hauptziel verfolgt, von der weiteren Haftung eines Kartenmissbrauchs freigestellt, buchstäblich befreit zu sein. Diese Haftung bezieht sich in erster Linie auf die mit dem Kartenmissbrauch zusammenhängenden Kontoverfügungen. Um die zu verhindern, muss die Kreditkarte unbrauchbar sein. Das Sperren der Kreditkarte geschieht telefonisch. Dazu gibt es mehrere sowie unterschiedliche Adressaten. Zum Telefonsupport des Kreditkartenanbieters gehört ein eigener 24h-Service zum Sperren von Kreditkarten. Ein vergleichbares Angebot machen die Herausgeber von Kreditkarten wie beispielsweise American Express, wie MasterCard oder wie Visa. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Notrufnummer zum Kreditkartensperren, und zwar unabhängig von Kartenherausgeber und von Kartenanbieter, für alle Kreditkarten. Entscheidend ist jedoch deren Teilnahme an diesem Notrufverbund. Die sogenannte „Sperrnummer“ lautet national sowie international „116 116“. Beim Anruf aus dem Inland, also aus Deutschland wird die Sperrnummer direkt und ohne Vorwahl gewählt. Aus dem Ausland kommt die für Deutschland geltende internationale Vorwahl 0049 hinzu. In diesem Fall lautet die Sperrnummer „0049-116 116“.

Kartendiebstahl als Straftatbestand polizeilich anzeigen

Das Abhandenkommen der Kreditkarte steht überwiegend im direkten Zusammenhang mit einem Diebstahl. Der fällt als solcher auf, wenn die Kreditkarte zusammen mit weiteren Dokumenten aufbewahrt wird, die allesamt nicht mehr vorhanden sind. Jetzt ist Eile geboten, denn der Diebstahl muss als Straftatbestand sowohl im In- als auch im Ausland polizeilich gemeldet, umgangssprachlich angezeigt werden. Der Betroffene erhält eine Kopie der Strafanzeige, im Ausland meistens in der jeweiligen Landessprache. Dieser Nachweis kann, abhängig von dem individuellen Kreditkartenvertrag, für die Verringerung des Haftungsrisikos hilfreich sein. Das ist in dem Kartenvertrag ausführlich beschrieben und von Kartenanbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich. Darüber hinaus erfolgt im Inland eine automatische Erfassung in dem bundesweiten Sperrsystem „KUNO, Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. KUNO richtet sich an den stationären Einzelhandel und soll bargeldlose Bezahlungen nach einem Kartenverlust verhindern. Das Sperrsystem gilt für die Debit-Kreditkarte.

Wichtige Kartendetails zur Kartensperre

Ist die Karte weg, müssen dennoch die Kartendetails verfügbar sein, um die Kreditkarte sperren zu lassen. Zu denen gehören die Kartennummer und das Ablaufdatum der Geltungsdauer auf der Kartenvorderseite sowie die Prüfziffer in dem Unterschriftenfeld auf der Kartenrückseite. Beim Ausstellen einer neuen Folgekarte, der Ersatzkarte ändern sich diese drei Positionen. Die sollten wiederum vor oder direkt nach dem Freischalten der Ersatzkarte notiert werden.

Guthaben auf dem Kartenkonto bleibt erhalten

Die funktionsfähige Prepaid-Kreditkarte ist zwangsläufig mit einem Kartenguthaben ausgestattet. Bei der Kreditkarte mit Kartenkredit kann das ebenfalls der Fall sein. Der Kartensaldo bleibt in derjenigen Höhe erhalten, die zum Zeitpunkt der Kartensperre auf dem Kartenkonto ausgewiesen wird. Die einzige Ausnahme ist dann möglich, wenn bei einem bargeldlosen Kartenmissbrauch die Abbuchung zeitversetzt, das heißt deutlich später erfolgt. In diesem Fall hilft der genaue Blick in das Kleingedruckte des Kartenvertrages, bis hin zum Goodwill des Kartenanbieters. Über das Guthaben kann übergangslos mit der neuen Ersatzkarte verfügt werden, weil sich nur die Kreditkarte, nicht jedoch das Kartenkonto geändert hat.