Hausratversicherung als wichtiger Schutz für Mieter und Eigentümer
Es gibt nur sehr wenige private Versicherungen in Deutschland, die nahezu uneingeschränkt von allen Experten und Verbraucherschützer empfohlen werden. Zu diesen Privatversicherungen, die nahezu jeder Verbraucher haben sollte, gehören neben der Privathaftpflichtversicherung unter Berufsunfähigkeits-Versicherung definitiv auch Hausratsversicherungen. Die Hausratversicherung zählt sogar zu den Versicherungen, die existenzielle Risiken – zumindest in finanzieller Hinsicht – absichern können.
Was die Hausratversicherung beinhaltet, ergibt sich im Prinzip schon aus dem Namen. Versichert ist nämlich der gesamte Hausrat des Versicherungsnehmers, der aus zahlreichen Sachwerten und Wertgegenständen besteht. Allerdings kann nicht jeder Bürger etwas mit dem Begriff Hausrat anfangen, sodass es sicherlich sinnvoll ist, diesen noch etwas näher zu erläutern. Prinzipiell wird faktisch jeder Gegenstand zum Hausrat gezählt, der sich innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses befindet und zum gewöhnlichen Wohnen dazugehört.
Insbesondere die folgenden Sachwerte sind es, die im Allgemeinen zum Hausrat gezählt werden:
- Möbel, Teppiche und Bilder
- Haushaltsgeräte, beispielsweise Waschmaschine, Kühlschrank und Mikrowelle
- Mediengeräte, wie zum Beispiel Rechner, TV und DVD-Player
- Bekleidung
- Wäsche, Vorhänge und Gardinen
- Lebensmittel
- Wertgegenstände, beispielsweise Schmuck oder Antiquitäten
Schaut man sich einmal die Summe dieser Sachwerte an, so hat der Hausrat in den weitaus meisten Fällen einen beträchtlichen Gesamtwert. Die meisten Verbraucher unterschätzen diesem Wert, was Umfragen immer wieder zutage bringen. Daher ist es auch beim Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll, hier zumindest mit Mindestwerten zu arbeiten, die von der Versicherungsgesellschaft angesetzt werden. Die Unterversicherung ist nämlich durchaus eine Gefahr, auf die im späteren noch näher eingegangen wird.
Welche Leistungen bietet die Hausratversicherung?
Es handelt sich bei der Hausratversicherung um eine sogenannte Sachversicherung, da eben nicht Personen, sondern Sachgegenstände des Versicherungsnehmers abgesichert werden. Die Hauptleistung besteht bei jeder Hausratversicherung darin, dass am Hausrat entstandene Schäden finanziell beglichen werden. Konkret heißt das, dass jeder zum Hausrat gehörenden Gegenstand, der entweder beschädigt oder zerstört wurde, geldmäßig ersetzt wird. Da es sich bei der Hausratversicherung um eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung handelt, bekommt der Geschädigte nicht nur den aktuellen Wert des Sachgegenstandes ersetzt, sondern er erhält den Betrag, der in der Praxis notwendig ist, um den beschädigten oder zerstörten Gegenstand in gleicher Art, Güte und Qualität zu erwerben.
Zusammenfassend besteht die wichtigste Leistung der Hausratsversicherung also darin, Schäden am Hausrat zu regulieren und dafür zu sorgen, dass dem Versicherungsnehmer in der Summe keine Kosten entstehen.
Welche Schäden können auftreten und sind versichert?
Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Hausratversicherung, die sich viele Verbraucher stellen, besteht darin, welche möglichen Schadensursachen über die Versicherung abgedeckt werden können. Tatsächlich sind es diverse Ursachen, die für gewöhnlich problemlos über die Hausratversicherung abzudecken sind. Zu den klassischen und einer Praxis häufig auftretenden Schadensursachen, die eine Regulierung durch die Hausratversicherung zur Folge haben, zählen insbesondere:
- Brand (Feuer)
- Sturm
- Hagel
- Einbruch / Diebstahl
- Wasserrohrbruch
- Explosionen
- Fahrraddiebstahl
- Glasbruchschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Vandalismus
In der Regel sind die meisten der zuvor genannten Schadensursachen automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Allerdings gibt es bei einigen der aufgeführten Ursachen durchaus Klärungsbedarf, denn nicht alle Hausratversicherer integrieren diese bedingungslos und automatisch in den Vertrag. Dies betrifft insbesondere Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl und Glasbruchschäden. Diese drei Schadensarten müssen häufig explizit und zusätzlich gewählt werden, damit sie einen Vertragsbestandteil der Hausratversicherung werden. Ob beispielsweise eine Absicherung gegen Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl und Glasbruchschäden sinnvoll ist, hängt natürlich von den individuellen Verhältnissen des Versicherungsnehmers ab. Wer kein Fahrrad besitzt oder keine außergewöhnlichen Werte aus Glas in seiner Wohnung hat, beispielsweise Vitrinen oder teure Kunstgegenstände, der benötigt natürlich auch keine zusätzliche Absicherung gegen Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden.
Besonders aufmerksam sollten Versicherungsnehmer sein, wenn es um Überspannungsschäden und deren Integration in den Versicherungsvertrag geht. Es gibt hier nämlich einen wichtigen Unterschied, ob der Schaden aus einem Kurzschluss oder aus einem Blitzeinschlag resultiert. Fand die Überspannung beispielsweise in direkter Folge eines Blitzeinschlages statt, so wird der Schaden in aller Regel anstandslos von jeder Hausratversicherung übernommen. Ist hingegen ein Kurzschluss die Ursache, wird der Schaden in aller Regel nur dann erstattet, falls Überspannungsschäden explizit in den Vertrag aufgenommen wurden. Während also die meisten Schadensursachen automatisch in jeder Hausratversicherung integriert sind, kann es bei manchen Schadensursachen wichtig sein, hier im Detail zu prüfen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Eine sehr wichtige und nicht immer einfach zu beantwortende Frage besteht bei der Hausratversicherung darin, wie hoch die richtige Versicherungssumme sein sollte. Vorab sollten Sie wissen, dass es definitiv keine einheitliche Versicherungssumme gibt, was natürlich daran liegt, dass nahezu jeder Hausrat einen unterschiedlichen Gesamtwert hat. Wer sich die Arbeit machen möchte, wirklich jeden im Hausrat enthaltenen Gegenstand mit seinem Wert aufzulisten und daraus die Versicherungssumme zu ermitteln, kann dies natürlich tun. Allerdings besteht das Problem darin, dass es natürlich mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, sämtliche im Haus oder in der Wohnung befindliche Sachwerte mit ihrem Preis festzuhalten. Insbesondere aus diesem Grund haben die meisten Hausratsversicherer schon seit vielen Jahren eine einheitliche Regelung getroffen.
Diese besagt, dass mit einer durchschnittlichen Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet wird. Es handelt sich dabei um einen Mittelwert, auf dessen Basis sich beispielsweise für eine Wohnfläche von 90 Quadratmetern ein Gesamtwert des Hausrates von rund 60.000 Euro ergibt. Sollte der Versicherungsnehmer allerdings aus verschiedenen Gründen wissen, dass diese Summe entweder deutlich zu hoch oder zu niedrig ist, sollte in dem Fall natürlich die möglichst exakte Versicherungssumme individuell gewählt werden. Vorteilhaft an der Berechnung von 650 Euro je Quadratmeter als Versicherungssumme ist allerdings, dass diese sich ergebende Versicherungssumme bei den meisten Hausratversicherungen gleichzeitig mit einem sogenannten Unterversicherungsverzicht einhergeht.
Konkret heißt das, dass die Versicherungsgesellschaft auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet, falls sich der Versicherte mindestens für die angesprochenen 650 Euro Versicherungssummen pro Quadratmeter entscheidet. Sollte sich daraus beispielsweise ein Gesamtwert des Hausrates, der gleichzeitig die Versicherungssumme darstellt, von 50.000 Euro ergeben und sich im Schadensfall herausstellen, dass der eigentliche und realistische Gesamtwert 70.000 Euro beträgt, würde die Versicherungsgesellschaft trotzdem die volle Schadenssumme erstatten.
Unterversicherung als nicht unerhebliches Risiko
Bei Weitem nicht alle Versicherungsnehmer machen von der zuvor genannten Option Gebrauch, die sinnvolle Versicherungssumme bei der Hausratversicherung eben aufgrund des Standards von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ermitteln zu lassen. Sinnvoll ist diese Option allerdings auf jeden Fall, denn sollte der Versicherungswert zu niedrig angesetzt werden, besteht die große Gefahr, dass im Fall eines Schadens eine Unterversicherung besteht. Viele Verbraucher unterliegen in diesem Zusammenhang dem Irrtum, dass die Unterversicherung nur dann greifen würde, wenn der Gesamtschaden höher als der Versicherungswert ist. Konkret heißt das, dass zahlreiche Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass sie bei einem Schaden von beispielsweise 40.000 Euro die gesamten Kosten erstattet bekommen, wenn die Versicherungssumme mindestens diese 40.000 Euro beträgt.
Dies ist allerdings ein Irrtum, denn die Einrede der Unterversicherung funktioniert anders. Würde der Gesamtschaden wie im Beispielsfall 40.000 Euro betragen, bei einer Versicherungssumme von 40.000 Euro, der eigentliche Gesamtwert des Hausrates allerdings 80.000 Euro betragen, so würde dies dazu führen, dass lediglich 50 Prozent des Schadens tatsächlich erstattet würden. Daraus folgt, dass der Versicherungsnehmer vom Versicherungsschaden 20.000 Euro selbst bezahlen muss. Es ist also nicht so, dass eine Unterversicherung nur dann zum Tragen kommt, wenn der Schaden größer als der versicherte Hausratwert ist. Sondern wenn der eigentliche Wert des Hausrates höher als die Versicherungssumme ist, kommt es bei jedem Schaden zum entsprechenden Abzug in der Leistung. Ausnahme ist nur, wenn die bereits erwähnten 650 Euro/Quadratmeter zugrunde gelegt wurden.
Wer benötigt eine Hausratversicherung?
Wie eingangs erwähnt, sind es die weitaus meisten Verbraucher in Deutschland, für die eine Hausratversicherung definitiv empfehlenswert ist. Einschränkend muss allerdings erwähnt werden, dass dies natürlich nur auf Person zutrifft, die bereits einen eigenen Hausstand haben. Daraus resultiert, dass beispielsweise Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, selbstverständlich keine eigene Hausratversicherung benötigen. Darüber hinaus ist es insbesondere bei der ersten Wohnung so, dass der Hausrat oftmals noch einen relativ geringen Wert hat. Dies trifft zum Beispiel auf Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger zu, die in der ersten Wohnung vielleicht gerade einmal einen Hausrat mit einem Gesamtwert von einigen Tausend Euro haben. In diesem Fall muss es nicht zwangsläufig eine Hausratversicherung sein, die zur Absicherung gewählt wird.
Bei den weitaus meisten erwachsenen Verbrauchern ist es jedoch so, dass der Hausstand im Laufe der Jahre einen beträchtlichen Wert hat, sodass die Absicherung über eine Hausratversicherung definitiv empfehlenswert ist. Ein mitunter verbreiteter Irrtum besteht übrigens darin, dass manche Personen davon ausgehen, dass die Hausratversicherung nur vom Mieter abzuschließen ist. Dies trifft nur teilweise zu, denn natürlich sollten sich Eigentümer, die in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus Leben, selbstverständlich ebenfalls über eine Hausratversicherung verfügen. Demzufolge ist die Hausratversicherung sowohl Mietern als auch Eigentümern zu empfehlen. Das Gleiche gilt übrigens für Gewerbetreibende, die beispielsweise Büroräume oder sonstige Gebäude angemietet haben. In diesem Fall ist allerdings eine spezielle Versicherung notwendig, denn die gewöhnliche Hausratversicherung gilt in aller Regel nur für privat genutzte Wohnungen und Immobilien.
Wie hoch ist der Beitrag zu Hausratversicherung?
Eine der wichtigsten Fragen, die Verbraucher bezüglich einer Hausratversicherung haben, ist neben den versicherten Schadensursachen und den Leistungen des Versicherers natürlich, wie hoch der Beitrag zu dieser Versicherung ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich bei der Hausratversicherung nicht um eine teure Versicherung handelt, denn je nach Einflussfaktor bewegt sich der Jahresbeitrag meistens zwischen 120 und 350 Euro. Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Hausratversicherung einige Faktoren, die letztendlich in der Summe zum zu zahlenden Versicherungsbeitrag führen.
Insbesondere die folgenden Kriterien sind es, die einen Einfluss auf die Höhe des Beitrages haben:
- Bauart des Hauses (beispielsweise Holzhaus oder Massivbauweise)
- Lage des Objektes (Region, Stadt)
- Ein- oder Mehrfamilienhaus
- Anzahl der Wohnungseinheiten
- Quadratmeter Wohnfläche
- besondere Merkmale / Risiken
Alle zuvor aufgelisteten Einflussfaktoren sind deshalb von Bedeutung, weil sie entweder ein höheres oder geringeres Risiko verursachen, dass ein Schaden an einem Hausrat entstehen könnte. Besonders einleuchtend ist dies am Beispiel der Bauart des Hauses. So ist natürlich ein Holzhaus einem deutlich höheren Brandrisiko ausgesetzt, als wenn es sich um ein Massivbauhaus handelt, welches in erster Linie aus Beton und Zement besteht. Ähnliche Auswirkungen hat auch die Lage des Hauses bzw. die Region, in der sich die Immobilie befindet. Statistisch betrachtet ist es beispielsweise im Hinblick auf Einbrüche so, dass manche Regionen hier besonders gefährdet sind. Auf diese Weise ordnen die Hausratsversicherer sämtliche Faktoren ein, um so den individuellen Beitrag zu ermitteln, den der jeweilige Versicherungsnehmer zu zahlen hat.
Fazit zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt definitiv für die meisten Verbraucher zu den Versicherungsarten, die abgeschlossen werden sollten. Lediglich noch bei Eltern wohnende Kinder oder andere Personen, die entweder noch keinen eigenen Hausstand haben oder deren Hausrat einen relativ gesehen geringen Gesamtbetrag hat, müssen sich nicht für diese Versicherung entscheiden. Für alle anderen Verbraucher ist es dringend zu empfehlen, eine Hausratversicherung abzuschließen, zumal die Versicherung im Durchschnitt betrachtet meistens nicht mehr als 250 Euro an Jahresbeitrag kostet. Für diesen Betrag können teilweise existenzielle finanzielle Schäden abgesichert werden, denn beispielsweise durch einen Brand oder einen Wasserrohrbruch kann mitunter der gesamte Hausrat vernichtet werden.